Novel Food in einer Nahrungsergänzungsformel ist ein Tor vor der GIS-Meldung, kein „ESP-Anhang“. Stichtag für den erheblichen Verzehr in der Union: 15. Mai 1997 (Verordnung (EU) 2015/2283). Verbindliches Instrument für zugelassene Novel Foods ist die Unionsliste in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 — mit Verwendungsbedingungen, Spezifikationen und Kennzeichnung. Der Kommissionskatalog ist ein Orientierungsinstrument: unverbindlich und nicht erschöpfend. Eine positive EFSA-Stellungnahme öffnet den Markt nicht; erst ein Durchführungsakt der Kommission und der Listeneintrag. Eine GIS-Meldung (Art. 29 UBŻiŻ) heilt kein nicht zugelassenes Novel Food. Dieser Hub liefert den Entscheidungsbaum und verweist auf bestehende /wiedza/-Satelliten, ohne deren Inhalt zu duplizieren.
1. Definition und Stichtag (15. Mai 1997)
Verordnung (EU) 2015/2283: Lebensmittel ohne erheblichen Verzehr in der Union vor dem 15. Mai 1997, das unter eine Kategorie des Art. 3 fällt. Für Formulierer zählt die konkrete Form (Pflanze vs. Extrakt, Prozess), nicht das Marketingwort „botanical“. Nur-Supplement-Geschichte nach 1997 ersetzt keinen Vor-1997-Nachweis. Hub: EC Novel Food.
2. Katalog vs. Unionsliste
Der Katalog ist unverbindlich und nicht erschöpfend. Die Unionsliste (DVO (EU) 2017/2470) ist die verbindliche Positivliste mit Bedingungen, Kennzeichnung und Spezifikationen. Fehlt ein passender Eintrag (oder Dosis/Kategorie/Prozess passen nicht), ist kein rechtmäßiges Inverkehrbringen als Lebensmittel möglich.
2a. Art. 4 — Statuskonsultation (2018/456)
Bei Zweifeln: Konsultation mit dem Mitgliedstaat der ersten beabsichtigten Inverkehrbringung nach DVO (EU) 2018/456. Ergebnis = Statusfeststellung, keine Zulassung. Bei Novel-Food-Status: Antrag (oder traditionelles Lebensmittel aus Drittland), nicht „trotzdem GIS“.
3. Entscheidungsbaum
- Katalog — Orientierung (Ganzheit/Extrakt/Prozess).
- Liste 2017/2470 — konkreter Eintrag, nicht „Stoffklasse“; max. Dosis, food supplements only, Bezeichnung, Warnungen, Spezifikation.
- Formel-Fit — Etikett/ESP innerhalb der Grenzen.
- Art.-4-Konsultation bei Restzweifeln.
- Stop/Go vor GIS — Go nur wenn nicht novel oder gelistet und Bedingungen erfüllt.
3a. Was keine Verzehrsgeschichte ist
Supplement-Verkauf nach 1997 ≠ Nachweis vor dem Stichtag. Ganzpflanze ≠ Extrakt/Isolat/neuer Prozess. Legalität in USA/UK/Asien ≠ Unionsstatus. CBD/Hanf und Anhang III VO 1925/2006 bleiben getrennte Tore.
4. Typische NEM-Bedingungen
Viele Einträge: nur Nahrungsergänzungsmittel (RL 2002/46/EG), Höchstmenge, vorgeschriebene Bezeichnung. Zulassung = spezifischer Listeneintrag. Beispiel: enzymatisches Eimembran-Hydrolysat — VO (EU) 2026/1427 — NEM, Tageslimit, Bezeichnung, Warnung <18 / Schwangerschaft / Stillzeit. Satelliten: Rhizomucor 2026/1507, cRG-I 2026/1306, Inulin-Propionatester 2026/1219 (siehe Cluster-Links in der PL/EN-Fassung bzw. lokale /wissen/-URLs wo vorhanden).
5. Zulassung: EFSA → Kommissionsakt
Positive EFSA-Stellungnahme ≠ Marktzulassung. Erst der Durchführungsakt und der Listeneintrag öffnen den Markt. GIS verkürzt diese Linie nicht. Datenschutz/Exklusivität schützt Antragsdaten, nicht die ganze Stoffklasse — andere FBO können eigene Anträge stellen.
6. Traditionelles Lebensmittel aus Drittländern
Art. 14 ff. VO 2015/2283: ≥25 Jahre sichere Verwendung als Lebensmittel im Drittland, Notifizierung, mögliche Einwände. Kein Shortcut für jeden neuen Extrakt. Nach Erfolg: Eintrag auf der Unionsliste mit Bedingungen.
7. GIS heilt kein Novel Food
Art. 29 = Informationspflicht, keine Novel-Food-Zulassung. ESP mit nicht zugelassenem Novel Food legalisiert die Zusammensetzung nicht. Art. 30 (Klarstellungsverfahren) kann Qualifikation und Zusammensetzung betreffen. Siehe #1 und #3. Claims = eigene Schicht (#5).
7a. Pre-Screen vor PL-Artwork
Reihenfolge: Identität/Prozess → Katalog+Liste (+ Art. 4) → erst dann Etikett, Claims-Scrub, ESP. „Food grade“-Zertifikat ersetzt keinen Listeneintrag.
8. Cluster
- Rhizomucor 2026/1507
- cRG-I 2026/1306
- Inulin-Propionat 2026/1219
- Eimembran-Hydrolysat
- NMN Status
- CBD / Hanf
9. FAQ
Katalog oder Unionsliste — was bindet?
Die Unionsliste 2017/2470. Der Katalog ist unverbindliche Orientierung.
Reicht nur-Supplement-Geschichte?
Nein als automatischer Nicht-Novel-Nachweis gegenüber dem 15.05.1997.
EFSA positiv = Markt?
Nein. Kommissionsakt + Listeneintrag nötig.
Wann traditionelles Lebensmittel aus Drittland?
Bei dokumentierbarer ≥25-Jahre-Lebensmittelgeschichte und Passung zu Art. 14 ff. — nicht für neue Extrakte als Ausweg.
GIS Art. 30 und Novel-Food-Status?
Nationales Klärungsrisiko; fehlende EU-Zulassung verschwindet nicht durch ESP. Siehe #1/#3.
Heilung durch GIS-Meldung?
Nein.
Fallberatung (CTA)
Novel-Food-Screening vor Formulierung, Mapping Listeneintrag ↔ Dosis, Wahl Vollantrag vs. traditionell, Antwort auf Art. 30 — Erstgespräch vereinbaren. Nur B2B. 15 Minuten = Scope-Qualifikation, keine kostenlose Rechtsmeinung.
Primärquellen
- VO (EU) 2015/2283
- DVO (EU) 2017/2470
- DVO (EU) 2018/456
- EC Novel Food Hub
- VO (EU) 2026/1427
- UBŻiŻ Art. 29–30; RL 2002/46/EG