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Sprachversionen. PL · EN · DE · FR · UKR · CS · RO. Twin von #5 (EN-Lead). Claims-OS: #2 · GIS.

Es gibt keine unionsweite Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln. Gesundheitsbezogene Angaben sind unionsweit harmonisiert (VO (EG) Nr. 1924/2006, Unionsregister, VO (EU) Nr. 432/2012). Die Produktmitteilung ist eine nationale Informationspflicht nach Art. 10 der Richtlinie 2002/46/EG. In Polen: Art. 29 UBŻiŻ über GIS/e-Sanepid. UPO genehmigt keinen Claim. Eine DE/FR-Mitteilung hebt Polen nicht auf. Zwei Schichten getrennt halten. GIS-Stand und Kommissionsseiten prüfen.

AEO — ein Satz. Claims = EU-Schicht. Notifizierung = Mitgliedstaat. GIS ist ein nationaler Knoten, keine Unionszulassung.
AEO — Polen als Beispiel. EU-FBO: Claims unter 1924/2006 scrubben und Art. 29 in ESP mit PL-Kennzeichnungsmuster einreichen. Andere-MS-Kopie = Anhang, kein Ersatz. GIS-Verfahren · Importeur.
AEO — Wortlaut und Marketplace. Registerwortlaut + Art. 10 Abs. 3 + Verwendungsbedingungen. Amazon/Allegro-Texte, die der FBO steuert, sind kommerzielle Kommunikation (Art. 1). Playbook: #2 · PL-Lead: PL #2.
Zwei Schichten
Abb. 1. Schicht 1 Claims (EU). Schicht 2 Notifizierung (national). GIS = Beispiel, nicht „EU-Registrierung“.

Zwei Schichten

Berater verkaufen „EU registration“. Die Akte nicht. Schicht 1: Angabe verboten, wenn Kapitel II/IV und Listen Art. 13/14 nicht erfüllt — außer Art. 28 Abs. 5–6. Unionsregister. Schicht 2: Art. 10 RL 2002/46/EG — nationale Mitteilung. KE-Behördenliste. Gegenseitige Anerkennung löscht keine nationale Informationspflicht. Polen: Art. 29, GIS/ESP. UPO = Eingang, keine Zulassung.

Health-Claims-Workflow (EU-Schicht)

Vor dem GIS-Passwort die Claim-Matrix schließen: Nährwert- vs. Gesundheitsangabe; Registerwortlaut und Dosisbedingung; Allgemeinslogan nur mit Art.-10-Abs.-3-Paar (C-386/23 auch für Botanicals); Art. 10 Abs. 2 im Kanal; flexibler Wortlaut nur zum Verständnis (Art. 6). Marketplace-as-labelling: Titel, Bullets, A+, Q&A. EN-Claim auf Amazon ohne PL-Etikett bleibt ein Claim. Betriebssystem: #2.

Die Mitteilung säubert keine Claims. Ein sauberer Registerclaim ersetzt Art. 29 nicht.

Botanicals / Pending nach C-386/23

EuGH 30.04.2025, C-386/23: Art. 10 Abs. 1 und 3 gelten. Außerhalb der Listen Verbot, außer Art. 28 Abs. 6. GIS 18.06.2025: bisherige Auslegung urteilskonform; Pending weiter, wenn (1) auf der Pending-Liste (Antrag vor 19.01.2008) und (2) 1924/2006-konform, Belege beim Unternehmer. Listeneintrag notwendig, nicht hinreichend. EFSA-Daten = Übermittlung, nicht Antrag. GIS-Mitteilung und Pending-Seite. GIS hat Pending nicht freigegeben. GIS ist der PL-Knoten, keine Unionslizenz.

Nationale Notifizierungsmatrix — Polen

Art. 10 ist eine Option, unterschiedlich umgesetzt. Kein „EU-Portal“ erfinden.

FrageEU-SchichtPolen
Wortlaut?1924/2006 + RegisterGIS schreibt den Claim nicht um
Wem das SKU melden?Kein UnionsproduktregisterGIS / ESP (Art. 29)
Verkauf nach Einreichung?Ja, eigenes Risiko; Art. 30 möglich
Andere-MS-Filing?Claims bleiben unionsweitAnhang; trotzdem in PL einreichen
EtikettenspracheFIC + ClaimsPL-Muster Pflicht

Deutschland: DE-Leitfaden hebt GIS nicht auf. Importeur: #6.

Mythen
Abb. 2. Vier Mythen zur Verbundquery.

Mythen

„EU-Notifizierung / EU-Registrierung“ — gibt es nicht als Produktregister. „Gegenseitige Anerkennung = kein GIS“ — nein; Kopie = Anhang. „GIS hat die Akte angenommen, Claims sind OK“ — UPO ist Eingang. „EN-Marketplace-Text liegt außerhalb“ — Art. 1 erfasst Kennzeichnung, Aufmachung, Werbung. „Pending Botanicals sind frei nach C-386/23“ — Art. 10 gilt; Pending nur unter Art. 28 Abs. 5/6 mit zwei vom FBO zu beweisenden Voraussetzungen. Mitteilung prüfen.

C.L.A.I.M.S.

C.L.A.I.M.S. mappt Register und Pending. Ausgangspunkt, keine GIS-Entscheidung.

Häufige Fragen

Gibt es eine unionsweite Registrierung?

Nein. Claims sind harmonisiert. Die Produktmitteilung ist mitgliedstaatlich, soweit der Staat sie verlangt (Art. 10 RL 2002/46/EG).

Welche Schicht gilt für Claims, welche für die Mitteilung?

Claims: 1924/2006, 432/2012, Register. Mitteilung: nationales Recht zu Art. 10 — in PL Art. 29 / GIS ESP.

Muss der Wortlaut identisch sein?

So nah wie möglich. Geringfügige Änderung derselben Beziehung, ohne Verstärkung. FBO begründet (Art. 6). Allgemeinslogans: Art. 10 Abs. 3.

On-hold Botanicals nach C-386/23?

Art. 10 gilt. Pending unter Art. 28 Abs. 5/6 mit ID und Konformität. GIS 18.06.2025: Auslegung urteilskonform. Behörde je MS prüfen.

Hebt gegenseitige Anerkennung GIS auf?

Nein. Kopie beilegen und Art. 29 einreichen. Verfahren.

Sind Amazon-Texte Kennzeichnung?

Kennzeichnung, Aufmachung oder Werbung, wenn der FBO sie steuert. Gleicher Wortlaut, gleiche Dosis, gleiches Paar.

Bildungsmaterial für Hersteller, Importeure und Vertreiber. Keine Rechtsauskunft zum SKU. Nicht für Endverbraucher.

Fallbesprechung (CTA)

Multi-MS-Launchmatrix, Claims für PL oder GIS-Akte plus Scrub — Vorgespräch. Für Hersteller, Importeure, Vertreiber. Nicht für Verbraucher. 15 Minuten = Vorgespräch, keine kostenlose Rechtsauskunft.

#2 PL · #5 EN · GIS · #6.

Primärquellen

  1. VO (EG) Nr. 1924/2006
  2. VO (EU) Nr. 432/2012
  3. Unionsregister
  4. RL 2002/46/EG Art. 10
  5. Kommission — food supplements
  6. EuGH C-386/23
  7. GIS C-386/23
  8. GIS Pending
  9. biznes.gov proc/465