Deutschland ist der größte und lukrativste Markt für Nahrungsergänzungsmittel in Europa und wird auf über 3,2 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Für polnische Hersteller bietet der Export über die Westgrenze Margen, die 5- bis 15-mal höher sind als im Inland. Das deutsche Rechtssystem ist jedoch gnadenlos gegenüber unvorbereiteten Unternehmen.

Der Eintritt in diesen Markt ohne geeignete formale Grundlagen endet meist mit an der Grenze blockierten Waren, Strafen von bis zu 50.000 Euro oder einer dauerhaften Sperrung des Verkäuferkontos bei Amazon.

Im Folgenden finden Sie einen Stand November 2025 aktuellen und praktisch erprobten Ablauf – genau den, den wir bei der Einführung der Produkte unserer Kunden auf dem deutschen Markt anwenden.

1. Die wichtigste Frage zuerst: Nahrungsergänzungsmittel oder bereits Arzneimittel?

Bevor Sie in Marketing investieren, müssen Sie sicher sein, wie Ihr Produkt von den deutschen Behörden (BfArM und BVL) eingestuft wird. Die Grenze ist schmal und verläuft an einer anderen Stelle als in Polen.

Ein Produkt wird als Arzneimittel eingestuft – was eine kostspielige und langwierige Zulassung zur Folge hat –, wenn:

  • Die Dosierungen zu hoch sind: Der Gehalt an Vitaminen oder Mineralstoffen überschreitet die vom BfR festgelegten oberen Sicherheitsgrenzen.
  • Novel Food enthalten ist: Die Rezeptur enthält Stoffe ohne EU-Zulassung oder in höheren als den zulässigen Konzentrationen.
  • Eine unzulässige Kommunikation vorliegt: Etikett oder Werbung suggerieren eine therapeutische Wirkung (Schlüsselwörter: „heilt“, „regeneriert Entzündungen“, „beugt Krankheiten vor“).

Expertenrat: Beauftragen Sie vor Beginn der Verfahren eine professionelle Analyse der Zusammensetzung und der Werbeaussagen (Compliance Check). So vermeiden Sie einen kostspieligen Rückruf des Produkts vom Markt.

2. Schritt 1 – BVL-Notifizierung (Verpflichtende Voraussetzung)

In Deutschland erfordert das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels eine Notifizierung. Seit 2025 erfolgt dieser Prozess vollständig digital über das Portal BUCH / Lebensmittelwarnung. Ohne Bestätigung der Meldung ist der Verkauf illegal.

Für die Meldung werden benötigt:

  • Das endgültige Etikett in deutscher Sprache (konform mit LMIV und NemV).
  • Die genaue quantitative Zusammensetzung einschließlich des Prozentsatzes der Referenzmengen für die tägliche Zufuhr (NRV).
  • Unternehmensdaten: die polnische Gesellschaft und eine deutsche Zustelladresse (verpflichtende Voraussetzung).

Bearbeitungszeit: 1–3 Werktage | Amtliche Kosten: 0 €

3. Schritt 2 – Deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Wenn Sie über Amazon.de, Kaufland.de oder einen eigenen Shop verkaufen möchten, der sich an deutsche Kunden richtet, reicht die polnische VAT-OSS-Nummer möglicherweise nicht aus.

Der Antrag wird online auf der Website des BZSt gestellt. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen.

4. Schritt 3 – Ihr steuerlicher Schutz: uvZTA

Die meisten Nahrungsergänzungsmittel kommen für den ermäßigten Steuersatz von 7 % infrage. Die Lösung ist eine uvZTA – eine amtliche Auskunft des Zolls.

Gültigkeit: 3 Jahre | Kosten: 0 €

5. Schritt 4 – PZN (Pharmazentralnummer)

VertriebskanalPZN erforderlich?Auf der Verpackung?
Amazon.deNEINNEIN
Eigener Online-ShopNEINNEIN
Online-ApothekenJAJA
Pharmazeutische GroßhändlerJAJA

6. Kennzeichnung – Wo machen polnische Hersteller Fehler?

Die häufigsten Fehler:

  • Keine vollständige Übersetzung ins Deutsche.
  • Unzulässige gesundheitsbezogene Angaben.
  • Fehlende verpflichtende Warnhinweise im exakt vorgeschriebenen Wortlaut.
  • Keine verantwortliche Stelle innerhalb der EU auf dem Etikett.

7. Tatsächliche Kosten und Zeitaufwand (Übersicht 2025)

Dienstleistung / PhaseRichtkostenBearbeitungszeit
BVL-Notifizierung0–400 €1–5 Tage
Deutsche Umsatzsteuer0–300 €2–6 Wochen
uvZTA (7 % Umsatzsteuer)0–500 €4–6 Wochen
PZN (für Apotheken)80–150 € / Jahr7–14 Tage
Etikettenprüfung300–800 €5–10 Tage
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