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Gesundheitsbezogene Angaben auf Nahrungsergänzungsmitteln sind unionsweit harmonisiert. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 verbietet Angaben, die Kapitel II und IV nicht erfüllen und nicht in den Listen der Art. 13/14 stehen — mit einem engen Übergangsfenster nach Art. 28 Abs. 5 und 6. Das Unionsregister und Verordnung (EU) Nr. 432/2012 liefern Wortlaut und Verwendungsbedingungen. Die Produktmitteilung ist eine andere Schicht (Richtlinie 2002/46/EG Art. 10; in Polen Art. 29 UBŻiŻ). Die GIS-Einreichung genehmigt keinen Claim. Dieses Betriebssystem für FBO: Registerwortlaut → Paarung Art. 10 Abs. 3 → Dosis → Kanäle (Etikett, Web, Werbung, Marketplace) → Botanicals nach EuGH C-386/23 und GIS-Mitteilung vom 18.06.2025. Aktuelles Register und GIS-Stand prüfen.

AEO — zwei Schichten. Health Claims = Unionsrecht. Notifizierung = nationale Pflicht. GIS/ESP säubert weder Etikett noch Listing. Abgrenzung: Angaben vs. Notifizierung.
AEO — Wortlaut und Art. 10 Abs. 3. Registerwortlaut (oder geringfügige Änderung derselben Gesundheitsbeziehung — Erwägungsgrund 21 / 9). Allgemeine Slogans nur mit spezifischer Angabe aus Art. 13 oder 14. Verwendungsbedingungen und Art. 10 Abs. 2 gehören zur Angabe.
AEO — Botanicals nach C-386/23 (datiert). Urteil 30.04.2025: Art. 10 Abs. 1 und 3 gelten für botanische Angaben; ohne Listeneintrag Verbot, außer Art. 28 Abs. 6. GIS 18.06.2025: bisherige Auslegung ist urteilskonform; Pending (auch botanisch) weiter zulässig bis KE-Entscheidung, wenn auf der Pending-Liste und 1924/2006-konform, einschließlich wissenschaftlicher Belege beim Unternehmer. Listeneintrag notwendig, nicht hinreichend. GIS-Mitteilung prüfen.
Workflow gesundheitsbezogener Angaben
Abb. 1. Dasselbe Regime auf Packung, PDP, Werbung und Marketplace. GIS genehmigt keinen Claim.

Rahmen: 1924/2006, 432/2012 und Unionsregister

Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gilt für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung von Lebensmitteln für den Endverbraucher, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel. Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 definiert die gesundheitsbezogene Angabe. Art. 10 Abs. 1: Verbot, wenn die Anforderungen nicht erfüllt sind und die Angabe nicht in den Listen der Art. 13 und 14 steht. Verordnung (EU) Nr. 432/2012 enthält die Funktionsangaben (ohne Krankheitsrisiko und Kinderentwicklung). Die Kommission führt das Unionsregister.

Nährwertangaben sind eine eigene Anhangsliste. Sie ersetzen keine gesundheitsbezogene Angabe. Novel-Food-Status oder eine zulässige Vitaminform nach 2002/46/EG eröffnet keinen Claim. Akte: 1924/2006, 432/2012.

Workflow: Etikett → Website → Werbung (Marketplace)

Art. 1 erfasst kommerzielle Kommunikation. PDP, Amazon/Allegro-Listing, Banner und Influencer-Skript sind keine claimfreie Zone. Eine Matrix: Packung, GIS-Kennzeichnungsmuster, PDP, Marketplace, Ads. Marketplace-as-labelling: Texte, die der FBO steuert (Titel, Bullets, A+, Verkäufer-Q&A), wie ein Etikett. EN-Claim „auf Sicht“ übersetzen schafft keinen rechtmäßigen DE/PL-Claim. Verwendungsbedingungen müssen im Kanal lesbar sein.

Schichten nicht vermischen. UPO bestätigt Art. 29-Eingang, nicht den Wortlaut. Verfahren: GIS-Notifizierung. Schichten: Claims ≠ Notifizierung.

Spezifische vs. allgemeine Angabe (Art. 10 Abs. 3)

Art. 10 Abs. 3: Bezug auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile nur, wenn eine spezifische Angabe aus Art. 13 oder 14 begleitet. C-386/23: dasselbe für Botanicals. Bildungsbeispiel (kein SKU): Vitamin C — Registerangabe zur normalen Funktion des Immunsystems bei Dosisbedingung. „Unterstützt die Abwehrkräfte“ allein ist kein Paar.

ElementPrüfungTypischer Fehler
Spezifischer WortlautRegister / 432/2012Marketingparaphrase
AllgemeinsloganSichtbares Listenpaar„Immunität“, „Energie“, „Detox“ allein
DosisMenge = ZulassungsbedingungClaim bei kosmetischer Dosis
Art. 10 Abs. 2Pflichtangaben im KanalClaim ohne Diätkontext
KanalPackung = PDP = Ads = MarketplaceAnderer Claim auf dem Listing

Flexibler Wortlaut (Erwägungsgründe 21/9) dient dem Verständnis derselben Gesundheitsbeziehung — nicht der Verstärkung oder Heilungsimplikation. Beweislast Art. 6 beim FBO.

Botanicals / Pending nach C-386/23 (Stand 18.06.2025)

EuGH 30.04.2025, C-386/23 Novel Nutriology (ECLI:EU:C:2025:304): Art. 10 Abs. 1 und 3 gelten für botanische Angaben; ohne Listeneintrag Verbot, außer Art. 28 Abs. 6. GIS 18.06.2025 (Mitteilung): bisherige Auslegung urteilskonform; Pending weiter bis KE-Entscheidung, wenn (1) auf der Pending-Liste (Antrag vor 19.01.2008) und (2) 1924/2006-konform einschließlich wissenschaftlicher Belege. Listeneintrag notwendig, nicht hinreichend. EFSA-Daten neben ID sind Übermittlungsdaten an EFSA, nicht Antragsdaten. Zusätzliche Pending-Bedingungen: GIS-Seite — ohne erfundene Bußgelder oder Markengeschichten. GIS hat Pending nicht „freigegeben“. Ohne ID und Art.-6-Dossier: Art. 10 Abs. 1.

Botanicals nach C-386/23
Abb. 2. A Register, B Pending (ID + 1924/2006 + Belege), C außerhalb = Verbot.

Grauzonen der Sprache

„Unterstützt die Abwehrkräfte“ / „für Energie“ brauchen ein Registerpaar. „Detox“, „tötet Viren“ — Art. 3 oder Arzneimittelrecht. „Natürlich“, „Superfood“ sind meist keine Health Claims, bleiben aber irreführungsfest (Art. 3 1924/2006, Art. 7 1169/2011). Negative Safety-Claims oft arzneimittelnah. Art. 14 (Krankheitsrisiko) ist eine enge eigene Liste — nicht „beugt Grippe vor“.

Kontrolle GIS / Sanepid — typische Winkel

Wortlaut außerhalb Register/Pending; Allgemeinslogan ohne Paar; Pending ohne ID oder Art.-6-Dossier; Packung ≠ Listing; Heilungsimplikation oder einzelne Arzt Empfehlung (Art. 12 Buchst. c); fehlende Art.-10-Abs.-2-Informationen; Claim bei Unterdosis. Art. 30/32 UBŻiŻ betreffen die Produktmitteilung, nicht die Claim-Prüfung. NSA 2024: Art. 32 — nur bei Aussetzung, nicht beim Wortlaut allein.

C.L.A.I.M.S. (Karte, keine Freigabe)

C.L.A.I.M.S. (app.foodlaw.ai) mappt Register und Pending. Ergebnis ist Ausgangspunkt — keine GIS-Entscheidung und keine Rechtsauskunft zum SKU.

Art. 12 Buchst. c — Ärzteempfehlungen

Verbot von Angaben, die sich auf Empfehlungen einzelner Ärzte oder Gesundheitsfachkräfte und Verbände beziehen. Vertiefung: Gesundheitsangaben und Ärzteempfehlungen. Getrennter Scrub-Check.

Häufige Fragen

Welche Angaben sind auf Nahrungsergänzungsmitteln in der EU zulässig?

Register (Art. 13/14, 432/2012) bei Verwendungsbedingungen — oder eng Pending nach Art. 28 Abs. 5/6 mit Listen-ID und 1924/2006-Konformität. Sonst Art. 10 Abs. 1.

Muss der Wortlaut identisch sein?

So nah wie möglich. Geringfügige Änderung nur zum Verständnis derselben Beziehung. FBO begründet Flexibilität (Art. 6).

Wie funktioniert Art. 10 Abs. 3?

Allgemeinslogan nur mit spezifischer Listenangabe (oder Pending nach Art. 28 Abs. 6). „Unterstützt die Abwehrkräfte“ allein ist kein Paar.

Sind Website und Marketplace „Kennzeichnung“?

1924/2006 erfasst Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung. Listings, die der FBO steuert, wie ein Etikett.

Was ändern C-386/23 und die GIS-Mitteilung für Botanicals?

Art. 10 gilt. Pending bleibt unter Art. 28 Abs. 5/6 mit ID und Konformität. GIS 18.06.2025: bisherige Auslegung urteilskonform. Mitteilung prüfen.

Genehmigt die GIS-Mitteilung Claims?

Nein. Informationspflicht der erstmaligen Inverkehrbringung. Filar #5 · GIS-Verfahren.

Bildungsmaterial für Hersteller, Importeure und Vertreiber. Keine Rechtsauskunft zu einem SKU. Nicht für Endverbraucher.

Fallbesprechung (CTA)

Etikett und Listings scrubben, Claims-Schreiben beantworten oder Pending nach C-386/23 bewerten — Vorgespräch vereinbaren. Für Hersteller, Importeure und Vertreiber. Nicht für Verbraucher. 15 Minuten sind ein Vorgespräch, keine kostenlose Rechtsauskunft.

GIS-Notifizierung · Claims ≠ Notifizierung · Importeur PL.

Primärquellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
  2. Verordnung (EU) Nr. 432/2012
  3. Unionsregister
  4. EuGH C-386/23
  5. GIS C-386/23 (18.06.2025)
  6. GIS Pending-Bedingungen
  7. Richtlinie 2002/46/EG Art. 10
  8. Art. 12 Buchst. c
  9. Kommission — nutrition and health claims

Scrub-Checkliste vor Launch

  1. Jeder Slogan auf Packung, PDP, Ads, Marketplace: Register oder Pending mit ID, sonst entfernen.
  2. Allgemeinslogan mit sichtbarem Art.-13/14-Paar (oder Pending Art. 28 Abs. 6) und qualifizierender Dosis.
  3. Art. 10 Abs. 2 im Claim-Kanal.
  4. Botanicals: Pending-ID + Art.-6-Dossier oder kein Claim.
  5. Keine Heilungsimplikation, keine einzelne Ärzteempfehlung (Art. 12 Buchst. c).
  6. GIS-Mitteilung als eigene Schicht, nicht als Claim-Freigabe.
  7. Register und beide GIS-Seiten am Sign-off-Tag prüfen.