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Operative Frage für NEM- und Functional-Food-Marken: Darf die genehmigte Angabe zu grüner Kiwi und Darmfunktion auf Nahrungsergänzungsmitteln, Pulvern, Säften oder Trockenkivi verwendet werden — oder nur auf frischer Hayward-Kiwi mit der Bedingung 200 g Fruchtfleisch? Antwort des Rechtsakts: nur frische grüne Kiwi, als solche verkauft oder lediglich geschält und/oder geschnitten, mit mindestens 200 g Fruchtfleisch und Information zur täglichen Aufnahme von 200 g. CELEX 32025R1560.

Umfang: Eintrag in die Unionsliste nach Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 durch Änderung des Anhangs der VO 432/2012. Das ist keine Novel-Food-Zulassung, öffnet den Claim nicht für verarbeitete Kiwi-Produkte und ersetzt keine nationale NEM-Meldung.
Pfad: Zespri-Antrag, EFSA 6641, Akt 2025/1560, Inkrafttreten 20.08.2025, Frischfrucht-Bedingungen
Abb. 1. Vom Antrag nach Art. 13 Abs. 5 (Zespri) über EFSA (2021;19(6):6641) und den Kommissionsakt (30.07.2025) zum Inkrafttreten am 20.08.2025 und den Bedingungen „nur Frischfrucht“.

1. Was regelt der Rechtsakt?

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1560 der Kommission vom 30. Juli 2025 (ABl. L Serie 2025/1560, 31.7.2025; ELI: eli/reg_impl/2025/1560/oj; EUR-Lex: CELEX 32025R1560):

  • Artikel 1 — die Angabe im Anhang wird in die Unionsliste zulässiger Angaben nach Art. 13 Abs. 3 VO 1924/2006 aufgenommen;
  • Artikel 2 — der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 wird entsprechend geändert;
  • Artikel 3 — Inkrafttreten am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung im ABl. → bei Veröffentlichung am 31.7.2025 also am 20. August 2025.

Rechtsgrundlage: Art. 18 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1924/2006. Antragsteller: Zespri International Limited (Art. 13 Abs. 5; EFSA-Q-2020-000562).

Primärquelle: Rechtstext aus OJ-HTML / ELI eli/reg_impl/2025/1560/oj verifiziert. Sprachfassungen: DE, EN, PL.

2. EFSA-Gutachten ≠ Kommissionszulassung

Am 11. Juni 2021 veröffentlichte die EFSA ihr Gutachten (EFSA Journal 2021;19(6):6641; DOI 10.2903/j.efsa.2021.6641): ein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen dem Verzehr grüner Kiwi (var. Hayward) und der Aufrechterhaltung einer normalen Defäkation wurde festgestellt; Zielgruppe — Allgemeinbevölkerung. Der wissenschaftliche Wortlaut des Panels betraf die normale Defäkation, mit etwa 200 g Fruchtfleisch (zwei große Früchte).

Erwägungsgrund (9): Nach Antrag auf verbraucherfreundlicheren Wortlaut bestätigte die Behörde, dass „Consumption of green kiwifruit contributes to normal bowel function by increasing stool frequency“ die Evidenz widerspiegelt.

EFSA-Gutachten ≠ Marktzulassung der Angabe. Erst die Durchführungsverordnung der Kommission setzt den Claim mit Verwendungsbedingungen auf die Liste 432/2012. Erwägungsgrund (10): Das Panel stellte fest, dass aus Studien zu anderen Lebensmitteln als frischen grünen Kiwis keine Schlussfolgerungen für die Substantiierung gezogen werden konnten — entscheidend für Pulver und Extrakte.

JA/NEIN-Matrix: Frischkiwi vs. NEM, Pulver, Säfte
Abb. 2. Entscheidungsmatrix: JA — frische Kiwi (i)/(ii); NEIN — NEM, Pulver, Säfte, Trockenkivi, Smoothies als solche.

3. Verwendungsbedingungen im Anhang (VO 432/2012)

FeldText des Rechtsakts
LebensmittelGreen kiwifruit (Actinidia deliciosa „Hayward“)
AngabeConsumption of green kiwifruit contributes to normal bowel function by increasing stool frequency
BedingungenNur für: (i) frische grüne Kiwis, die als solche verkauft werden, oder (ii) frische grüne Kiwis, die nur geschält und/oder geschnitten wurden und mindestens 200 g Fruchtfleisch liefern. Der Verbraucher ist zu informieren, dass die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 200 g frischem grünem Kiwi-Fruchtfleisch erzielt wird.
EFSA Journal2021;19(6):6641

4. Bedeutung für NEM und verarbeitete Kiwi

Für B2B-Betreiber von NEM / Functional Food sperrt dieser Unionslisteneintrag den Claim für:

  • Nahrungsergänzungsmittel (Kapseln, Tabletten, „Kiwi-Faser“-Pulver, Extrakte);
  • Säfte, Smoothies, Konzentrate „mit Kiwi“ als solche;
  • Trockenkivi, Chips, Riegel mit Trockenobst — sofern das Lebensmittel nicht wörtlich die Frischfrucht-Bedingungen (i) oder (ii) erfüllt.

Novel-Food- oder Zusatzstoffstatus ist hier unerheblich: die Verwendung von Health Claims steuern VO 1924/2006 + die Bedingungen der Liste 432/2012. Breiterer Überblick zu Darm-Claims: Verstopfung / Darmpassage — EU-Angaben; Claims-Hub: gesundheitsbezogene Angaben und NEM.

5. Kontrast: andere darmbezogene Einträge in VO 432/2012

Nicht jeder Darm-Claim ist „nur Frischfrucht“. Beispiele aus der konsolidierten Liste 432/2012:

  • Lactitol — normale Darmfunktion durch erhöhte Stuhlfrequenz; typische Bedingung: 10 g in einer einzigen Tagesportion (mit Einschränkungen für Lebensmittel für Kinder). Diese Konstruktion kann portionsfähige Matrices einschließlich NEM abdecken, wenn die Eintragsbedingungen erfüllt sind.
  • Lactulose — Beschleunigung der Darmpassage; 10 g in einer bestimmten Einzelportion.
  • Chicorée-Inulin — normale Darmfunktion; 12 g/Tag natives Chicorée-Inulin (mit Charakterisierungskriterien).

Der Kiwi-Eintrag 2025/1560 ist daher enger: Matrix = frische Hayward-Frucht, nicht „Kiwi-Zutat in beliebiger Form“.

6. Checkliste für Betreiber

  1. Ist das Produkt frische grüne Hayward-Kiwi (als solche oder nur geschält/geschnitten) mit ≥200 g Fruchtfleisch?
  2. Ist die Information zu 200 g frischem Fruchtfleisch pro Tag für den Verbraucher vorhanden?
  3. Entspricht der Wortlaut dem genehmigten Claim (oder einem gleichwertigen, nicht stärkeren)?
  4. Bei NEM / Pulver / Saft / Trockenprodukt — diesen Eintrag 2025/1560 nicht verwenden; andere Einträge 432/2012 prüfen oder keine Angabe machen.
  5. LMIV-Kennzeichnung beibehalten; bei NEM nationale Meldung getrennt; Zusatzstoff-/Novel-Food-Status öffnet keine Claims.

Glossar

Art. 13 Abs. 5 VO 1924/2006
Antragsweg für Angaben auf Basis neu entwickelter wissenschaftlicher Nachweise (hier: Zespri → EFSA → Kommission).
Liste VO 432/2012
Unionsliste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben außer Krankheitsrisikoreduktion und Entwicklung/Gesundheit von Kindern.
Hayward
Sorte der grünen Kiwi (Actinidia deliciosa), Gegenstand des EFSA-Gutachtens und des Anhangseintrags.
200 g Fruchtfleisch
Mengenbedingung im Anhang (und EFSA: etwa zwei große Früchte) — verpflichtende Verbraucherinformation.

Fazit

Ab dem 20. August 2025 erlaubt die Verordnung (EU) 2025/1560 die Aussage, dass der Verzehr grüner Kiwi durch erhöhte Stuhlfrequenz zur normalen Darmfunktion beiträgt — ausschließlich auf frischer Hayward-Frucht unter den Bedingungen (i)/(ii) und mit dem Hinweis auf 200 g Fruchtfleisch täglich. Für NEM- und verarbeitete-Kiwi-Marken ist dieser Eintrag kein Freibrief. EFSA 6641 trägt die Wissenschaft; die Kommission setzt die Listenbedingungen unter VO 432/2012.

Bildungsinhalt B2B, keine Rechts- oder Medizinberatung. Gestützt auf Verordnung (EU) 2025/1560 (CELEX 32025R1560) und EFSA Journal 2021;19(6):6641. Die Kennzeichnungsqualifikation hängt von der Produktmatrix und den vollständigen Bedingungen der konsolidierten VO 432/2012 ab. Hersteller, Importeure und Vertreiber: B2B-Kontakt.

Primärquellen

  1. Durchführungsverordnung (EU) 2025/1560 — CELEX 32025R1560; ELI eli/reg_impl/2025/1560/oj; ABl. 31.7.2025; Inkrafttreten 20.08.2025.
  2. Verordnung (EU) Nr. 432/2012 — Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben (geändert).
  3. EFSA NDA Panel 2021 — green kiwifruit and maintenance of normal defecation (DOI 10.2903/j.efsa.2021.6641; Journal 2021;19(6):6641; EFSA-Q-2020-000562).
  4. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 — nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben.
  5. Überblick Darm-/Passage-Claims (EN) (Kontext; dieser Artikel = Deep Dive zu 2025/1560).