Der Satz ist eng. EFSA Journal 2026;24(9):e9946 (DOI 10.2903/j.efsa.2026.9946), angenommen am 28. Januar 2026 und veröffentlicht am 25. September 2026, betrifft das Pulver, für das Alia Insect Farm società agricola S.r.l. am 5. April 2023 nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2015/2283 einen Antrag gestellt hat. Das Gremium kann die Sicherheit nicht feststellen. Die Durchführungsverordnungen (EU) 2022/188 und 2023/5 gelten für andere Formen weiter.
Was bewertet wurde
Das neuartige Lebensmittel fällt unter Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer v der Verordnung (EU) 2015/2283. Die Sprühtrocknung setzt Tröpfchen 180–200°C für weniger als 5 Sekunden aus. Die Feuchte liegt unter 5 %. Diese Erhitzungsschritte sind als Beherrschung mikrobiologischer Gefahren nicht belegt. Für die meisten Parameter wurden mindestens fünf unabhängig hergestellte Chargen untersucht. Die Identität wurde per PCR bestätigt. Der Antragsteller begehrt auch Datenschutz nach Artikel 26.
Fünf Chargen
| Parameter | Chargen 1–5 (g/100 g) | Methode |
|---|---|---|
| Rohprotein | 57,50; 57,00; 57,50; 59,10; 60,90 | Kjeldahl, N × 6,25 |
| Echtes Protein | 46,53; 45,15; 45,41; 48,54; 49,79 | wasserfreie Aminosäuren |
| Gesamtfett | 28,50; 29,50; 29,10; 27,30; 26,20 | gravimetrisch |
| Chitin (gravimetrisch) | 8,12; 8,99; 10,33; 6,92; 8,61 | Huang & Tsai, 2020 |
Die Differenz zwischen Roh- und echtem Protein kommt vom Nicht-Protein-Stickstoff, einschließlich Chitin. Die vorgeschlagenen Spezifikationen bilden die Chargenvariabilität nicht ab. Aerobe mesophile Gesamtkeimzahlen schwankten stark. In einzelnen Chargen waren präsumtive Bacillus cereus, Hefen und Schimmel erhöht. Aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe warfen Sicherheitsbedenken auf. Phthalate wurden nachgewiesen; die Quelle ist bei lückenhaften Angaben zu Kontaktmaterialien nicht bestimmbar. Der Verzehr kann eine primäre Sensibilisierung gegen A.-domesticus-Proteine auslösen und Kreuzreaktionen bei Allergie gegen Krebstiere, Milben und Weichtiere.
Vergleich
| Stoff | Grundlage | Ergebnis |
|---|---|---|
| Gefroren, getrocknet, Pulver | NDA 7.07.2021; Verordnung (EU) 2022/188 | sicher unter den vorgeschlagenen Bedingungen; gelistet |
| Teilentfettetes Pulver | NDA 23.03.2022; Verordnung (EU) 2023/5 | sicher unter den vorgeschlagenen Bedingungen; gelistet |
| Anderes Pulver | NDA 26.06.2024 | sicher unter den vorgeschlagenen Bedingungen |
| Sprühgetrocknetes Pulver (Alia) | e9946, 25.09.2026 | Sicherheit nicht feststellbar |
Glossar
- Neuartiges Lebensmittel
- Lebensmittel im Sinne von Artikel 3 der Verordnung (EU) 2015/2283 ohne signifikante Verwendungsgeschichte in der Union vor dem 15. Mai 1997. Zulassung heißt Eintrag in der Liste der Verordnung (EU) 2017/2470.
- Stellungnahme und Zulassung
- Die EFSA bewertet das Risiko. Zulassung oder Ablehnung liegt bei der Kommission und den Mitgliedstaaten.
Was der Unternehmer prüfen sollte
- Prüfen, ob die Charge unter die Verordnung (EU) 2022/188 oder 2023/5 fällt. Das Sprühtrocknungsverfahren aus dem Alia-Dossier erbt diese Einträge nicht.
- Die negative Stellungnahme nicht als Artenverbot lesen.
- Ein weiteres Dossier bräuchte mikrobiologische Beherrschung auf realen Chargen, Spezifikationen, MOAH und die Quelle der Phthalate.
- Eine gesundheitsbezogene Angabe braucht eine eigene Grundlage in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.
Primärquellen
- EFSA NDA Panel, EFSA Journal 2026;24(9):e9946. DOI 10.2903/j.efsa.2026.9946.
- Verordnung (EU) 2015/2283.
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/188.
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/5.