Die These ist eng und rechtlich: Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1427 ist ein Zulassungsakt der Kommission, kein weiteres wissenschaftliches „Grünlicht“. Ab dem 23. Juli 2026 darf ein bestimmtes neuartiges Lebensmittel — enzymatisch hergestelltes Eimembran-Hydrolysat — nach Aufnahme in die Unionsliste in der EU in Verkehr gebracht werden, unter Name, Dosis und Kennzeichnungsbedingungen des Akts. Das ist keine allgemeine Zulassung jedes Eimembran-Hydrolysats. In der Zutatenliste ist die amtliche Bezeichnung des gesamten neuartigen Lebensmittels nicht „collagen peptides“.
1. Was hat die Kommission genau zugelassen?
Dokument 32026R1427 (ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1427/oj) erschien im ABl. L, 2026/1427, 3.7.2026. Inkrafttreten: zwanzigster Tag nach Veröffentlichung → zulässiges Inverkehrbringen dieses neuartigen Lebensmittels ab 23. Juli 2026.
Der Gegenstand des Akts ist konkret. Art. 1 bestimmt, dass egg membrane hydrolysate (enzymatically produced) zum Inverkehrbringen in der Union zugelassen ist und in die Unionsliste neuartiger Lebensmittel der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen wird. „Volle Zulassung“ ist nur eine Kurzformel. Sie ist keine allgemeine Zulassung jedes Eimembran-Hydrolysats, jeder Technologie oder jedes Lieferanten mit ähnlichem Handelsnamen.
Antragsteller: Eggnovo SL, Av. de los Tilos nº 5, 31132 Villatuerta, Navarra, Spanien. Antrag vom 7. September 2022 unter dem Arbeitstitel „egg membrane collagen peptides“, für Nahrungsergänzungsmittel ≤500 mg/Tag, für Erwachsene ohne Schwangere und Stillende.
Das NDA-Gutachten Safety of egg membrane collagen peptides… (EFSA Journal 2025;23:e9709, DOI 10.2903/j.efsa.2025.9709), angenommen am 29. September 2025, bewertete den Stoff unter den vorgeschlagenen Bedingungen als sicher. Die Kommission ging weiter: Listeneintrag und — etikettenrelevant — sie hat den Arbeitstitel des Antrags nicht als Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels beibehalten.
2. Name, Warnhinweis, Allergen — drei getrennte Pflichten
Die Kommission hat festgestellt, dass die Bezeichnung „egg membrane collagen peptides“ die Zusammensetzung des neuartigen Lebensmittels nicht trifft, weil der Kollagengehalt nur 15–30 % m/m beträgt. Die Listenbezeichnung lautet deshalb egg membrane hydrolysate (enzymatically produced), die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die es enthalten: „egg membrane hydrolysate“ oder das Äquivalent in der Sprache des Mitgliedstaats — auf Deutsch: Eimembran-Hydrolysat.
Nach dem EFSA-Gutachten e9709 beträgt der Gehalt an Kollagenpeptiden 15–30 %. Das ist nicht „Kollagen“ im Sinne der gesamten Proteinfraktion. Die Spezifikation des Akts setzt Rohprotein auf ≥70 % m/m und den Parameter „collagen“ auf 15–30 % m/m. Kollagenpeptide sind eine Fraktion der Zusammensetzung, nicht die Identität des gesamten Hydrolysats. Dieser Satz bleibt. Die Präzisierung ist zahlen- und quellengebunden, kein Slogan.
Was die Kennzeichnung auseinanderhalten muss
- Name des neuartigen Lebensmittels. In der Zutatenliste: „egg membrane hydrolysate“ / Eimembran-Hydrolysat. Das ist die Bezeichnung nach VO 2026/1427, kein Marketingersatz.
- Warnhinweis nach der Verordnung 2026/1427. Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die diesen Stoff enthalten, muss die Angabe tragen, dass sie nicht von Personen unter 18 Jahren sowie von schwangeren und stillenden Frauen verzehrt werden sollten. Das ist eine Warnpflicht aus dem Zulassungsakt, getrennt vom Stoffnamen.
- Allergenangabe „Ei“ nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Eier stehen in Anhang II; Art. 21 verlangt Angabe und Hervorhebung. Der Stoff stammt aus Hühnereimembranen und muss in der Zutatenliste als Allergen hervorgehoben werden — unabhängig davon, ob im fertigen Hydrolysat Eiprotein nachgewiesen wird. Das ist eine Informationspflicht über die Herkunft, kein Ergebnis einer Chargenanalytik.
3. Spezifikation und Grenzwerte (Tabelle 2 des Akts)
Zulässiges Produkt: Proteinhydrolysat durch enzymatische (Papain-)Hydrolyse von Hühner-Eimembranen (Gallus gallus domesticus). Form: wasserlösliches, creme-gelbliches Pulver.
| Parameter / Pflicht | Wert oder Bedingung |
|---|---|
| Kategorie | Nahrungsergänzungsmittel (Richtlinie 2002/46/EG) |
| Höchstdosis | 500 mg/Tag |
| Zielgruppe | Erwachsene; ausgeschlossen: Personen unter 18 Jahren sowie schwangere oder stillende Frauen |
| Rohprotein | ≥70 % m/m |
| Kollagenpeptide / Kollagen | 15–30 % m/m. EFSA-Gutachten: Gehalt an Kollagenpeptiden 15–30 %, nicht die gesamte Proteinfraktion. Spezifikation des Akts: Parameter „collagen“ 15–30 % m/m |
| Feuchte | ≤8 % |
| TAMC | ≤5×10⁴ CFU/g |
| TYMC | ≤100 CFU/g |
| E. coli | Abwesenheit / 10 g |
| Salmonella | Abwesenheit / 25 g |
| L. monocytogenes | Abwesenheit / 25 g |
| Name des neuartigen Lebensmittels | In der Zutatenliste: egg membrane hydrolysate / Eimembran-Hydrolysat. „Collagen peptides“ ersetzt diese Bezeichnung nicht |
| Warnhinweis nach 2026/1427 | eigene Angabe: nicht für Personen unter 18 Jahren; nicht für schwangere oder stillende Frauen |
| Allergen (1169/2011) | Ei — Hervorhebung in der Zutatenliste unabhängig vom Nachweis von Eiprotein im fertigen Hydrolysat (Anhang II, Art. 21) |
| Datenschutz | bis 23.07.2031 — Daten aus dem Verfahren Eggnovo SL (Art. 26/27 VO 2015/2283); keine Exklusivität der gesamten Kategorie |
4. Zwei Listeneinträge — ein ähnlicher Name überträgt keine Bedingungen
Ein früherer Eintrag steht in der Unionsliste. Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1647 hat egg membrane hydrolysate ab dem 25. November 2018 zugelassen (Antragsteller: Biova, LLC). Nach dem EFSA-Gutachten von 2018 (DOI 10.2903/j.efsa.2018.5363) handelt es sich um ein durch alkalische Behandlung hergestelltes Hydrolysat; die Spezifikation des Akts beschreibt eine patentierte Solubilisierung nach hydromechanischer Abtrennung der Membranen. Limit: 450 mg/Tag. Die Kennzeichnungsbezeichnung lautet ebenfalls „egg membrane hydrolysate“. Der Datenschutz dieses Eintrags endete am 25. November 2023.
Der Eintrag 2026/1427 ist ein anderes neuartiges Lebensmittel: das enzymatische Hydrolysat (Papain) auf Basis der Eggnovo-Daten, Limit 500 mg/Tag, Datenschutz bis 23. Juli 2031. Ein identischer oder ähnlicher Listenname erlaubt nicht, die Bedingungen des anderen Eintrags zu nutzen. Rohstoff aus dem alkalischen Verfahren „fällt“ nicht unter das Limit von 500 mg oder die enzymatische Spezifikation — und umgekehrt ebenso wenig. Das enzymatische Hydrolysat nutzt den Eintrag von 2018 nicht schon deshalb, weil auf dem Etikett ebenfalls „egg membrane hydrolysate“ stehen kann. Entscheidend ist die Identität des neuartigen Lebensmittels: Verfahren, Spezifikation und die konkrete Zeile der Liste 2017/2470.
| Eintrag 2018 — 2018/1647 | Eintrag 2026 — 2026/1427 | |
|---|---|---|
| Listenname | egg membrane hydrolysate | egg membrane hydrolysate (enzymatically produced) |
| Verfahren | alkalisch (EFSA 2018); im Akt: patentierte Solubilisierung | enzymatisch (Papain) |
| Limit | 450 mg/Tag | 500 mg/Tag |
| Antragsteller | Biova, LLC | Eggnovo SL |
| Datenschutz | bis 25.11.2023 — beendet | bis 23.07.2031 — Verfahrensdaten, keine Kategorie-Exklusivität |
5. Datenschutz bis 2031 — keine Exklusivität der Kategorie
Nach Art. 26 und 27 der Verordnung (EU) 2015/2283 hat die Kommission fünfjährigen Schutz der im Zulassungsverfahren verwendeten Daten gewährt. Der Akt erfasst Identität, Herstellungsverfahren und Allergenitätsdaten. Begünstigter: Eggnovo SL. Ende: 23. Juli 2031.
Das ist Schutz der im Verfahren verwendeten Daten, nicht die absolute Marktexklusivität der gesamten Kategorie der Eimembran-Hydrolysate. Der Eintrag von 2018 ist der praktische Beleg: ein anderes Hydrolysat mit verwandtem Namen steht bereits auf der Liste, zu eigenen Bedingungen und mit eigenem Limit.
Die Folge für dieses bestimmte neuartige Lebensmittel (das enzymatische) ist enger und folgt dem Akt: Während der Schutzfrist darf es in der Union von Eggnovo SL in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erlangt eine Zulassung ohne Bezug auf die geschützten Daten oder mit Zustimmung von Eggnovo. Ein anderer Unternehmer kann also eine eigene Zulassung auf Grundlage unabhängiger Daten erwirken. Er darf Antrag oder Inverkehrbringen nicht auf das geschützte Dossier von Eggnovo stützen.
6. Novel-Food-Zulassung ≠ Health Claim
Die VO 2026/1427 gibt keine Grundlage für Angaben zu Gelenken, Knorpel oder Knochen. Der Novel-Food-Status schließt nicht automatisch jede Angabe aus — er ist aber selbst keine Grundlage für einen Gelenk-, Knorpel- oder Knochen-Claim. Jede solche Angabe braucht eine eigene Rechtsgrundlage nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Der Hinweis „unterstützt Gelenke, weil Novel Food“ hat keine Stütze im Zulassungsakt und überträgt keine klinische Wirksamkeit aufs Etikett.
7. Polen: GIS nach EU-Zulassung
Die EU-Zulassung öffnet das Inverkehrbringen dieses neuartigen Lebensmittels in der Union unter den Listenbedingungen. Die Meldung an den Hauptinspektor für Sanitätswesen (GIS) ist keine zusätzliche Novel-Food-Zulassung. Sie ist eine gesonderte Pflicht im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen eines bestimmten Nahrungsergänzungsmittels auf dem polnischen Markt.
Das bei GIS gemeldete Produkt muss dem richtigen Eintrag entsprechen: Name in der Zutatenliste, Dosis ≤500 mg/Tag, Zielgruppe (Erwachsene; ausgeschlossen: Personen unter 18 Jahren sowie schwangere oder stillende Frauen), Warnhinweis nach 2026/1427, Hervorhebung des Allergens Ei, enzymatische Spezifikation. Falscher amtlicher Name oder falsche Dosis ist ein Kontrollrisiko — auch bei bestehendem Unionslisteneintrag. GIS „vervollständigt“ die Novel-Food-Zulassung nicht und legalisiert keinen Rohstoff aus einem anderen Verfahren.
8. Checkliste Hersteller / Importeur
- Richtigen Eintrag bestätigen — 2026/1427 + enzymatische Zeile in 2017/2470. Der Eintrag 2018/1647 (alkalisch, 450 mg/Tag) besteht und überträgt seine Bedingungen nicht.
- Name in der Zutatenliste — egg membrane hydrolysate / Eimembran-Hydrolysat. „Collagen peptides“ ersetzt nicht die amtliche Bezeichnung des gesamten neuartigen Lebensmittels.
- Dosis und Zielgruppe — ≤500 mg/Tag; Erwachsene; ausgeschlossen: Personen unter 18 Jahren sowie schwangere oder stillende Frauen.
- Drei Kennzeichnungsebenen — Name des neuartigen Lebensmittels; Warnhinweis nach 2026/1427; Allergen Ei nach 1169/2011, hervorgehoben unabhängig vom Proteinnachweis.
- Datenschutz — Eggnovo-Daten bis 23.07.2031 geschützt. Keine Kategorie-Exklusivität. Eigene Zulassung auf unabhängigen Daten möglich.
- Claim Gelenk/Knorpel/Knochen — der Novel-Food-Akt gibt ihn nicht; eigene Grundlage aus 1924/2006 erforderlich.
- GIS (PL) — Meldung des konkreten Ergänzungsmittels, keine zweite Novel-Food-Zulassung.
Fazit
Anders als jüngste EFSA-Gutachten ohne Kommissionsakt hat enzymatisches Eimembran-Hydrolysat die Zulassung eines bestimmten neuartigen Lebensmittels und einen Eintrag in der Unionsliste. Das ist keine allgemeine Zulassung jedes Eimembran-Hydrolysats. Der Markt für diesen Eintrag ist ab 23. Juli 2026 offen, aber eng: Bezeichnung in der Zutatenliste ohne Ersatz durch „collagen peptides“, 500 mg, Erwachsene ohne Personen unter 18 Jahren sowie schwangere oder stillende Frauen, eigener Warnhinweis aus dem Akt, Allergen Ei unabhängig vom Proteinnachweis, Datenschutz Eggnovo bis 2031 (mit der Möglichkeit einer eigenen Zulassung auf unabhängigen Daten) und keine automatischen Angaben zu Gelenken, Knorpel oder Knochen. Die ehrliche Botschaft: Eine Sicherheitszulassung öffnet die rechtmäßige Verwendung dieses Stoffs unter den Listenbedingungen — sie öffnet nicht den Claim „für Gelenke“ und ersetzt nicht die GIS-Meldung.
Primärquellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1427 der Kommission — Dokument 32026R1427; ELI eli/reg_impl/2026/1427/oj; ABl. L, 2026/1427, 3.7.2026. Zulassung von egg membrane hydrolysate (enzymatically produced) und Änderung der Liste 2017/2470.
- EFSA NDA Panel. Safety of egg membrane collagen peptides… EFSA Journal 2025;23:e9709. DOI: 10.2903/j.efsa.2025.9709 — Gutachten vom 29.09.2025; Sicherheit bei ≤500 mg/Tag; Gehalt an Kollagenpeptiden 15–30 %.
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1647 der Kommission — früherer Eintrag „egg membrane hydrolysate“; 450 mg/Tag; in der Liste ab 25.11.2018; Datenschutz bis 25.11.2023.
- EFSA NDA Panel. Safety of egg membrane hydrolysate as a novel food. EFSA Journal 2018;16(7):5363. DOI: 10.2903/j.efsa.2018.5363 — alkalische Behandlung des früheren Hydrolysats.
- Verordnung (EU) 2015/2283 — neuartige Lebensmittel; Art. 26/27 Datenschutz.
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 — Unionsliste neuartiger Lebensmittel (beide Einträge).
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 — Lebensmittelinformation; Allergen Ei (Anhang II, Art. 21).
- Richtlinie 2002/46/EG — Nahrungsergänzungsmittel.
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 — nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (eigene Rechtsgrundlage).