Das operative Problem ist klar: Kerne der essbaren Sorte von Jatropha curcas L. (Handelsname Chuta) sehen aus wie Kerne toxischer Sorten. Deshalb verlangt der Unionslisteneintrag eine PE-Kontrolle Charge für Charge — fünf Laborproben, UHPLC-UV-MS, alle unter der LOD. Der Kommissionsakt vom 23. Juni 2026 — Durchführungsverordnung (EU) 2026/1378 — ist nicht die Erstmalszulassung dieses neuartigen Lebensmittels. Er ändert Verwendungsbedingungen und Spezifikationen des bereits durch Verordnung (EU) 2022/965 zugelassenen Eintrags: Mehl- und Pasteformen, Höchstwerte von 5 auf 30 g/100 g in ausgewählten Kategorien, Fettbereich 54–64 %. Ab dem 14. Juli 2026 sind die erweiterten Verwendungen durch fünfjährigen Datenschutz zugunsten Chuta Nut GmbH geschützt.
1. Was genau ändert die Kommission?
Dokument 32026R1378 (ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1378/oj; EUR-Lex: OJ:L_202601378) — Durchführungsverordnung (EU) 2026/1378 vom 23. Juni 2026 — ändert die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 hinsichtlich der Verwendungsbedingungen und Spezifikationen des neuartigen Lebensmittels Jatropha curcas L. (edible variety) kernels. Die erweiterten Verwendungsbedingungen gelten ab dem 14. Juli 2026 (Inkrafttreten am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung im ABl.).
Erstmalszulassung: Durchführungsverordnung (EU) 2022/965. Antragsteller der Erweiterung (9. Mai 2023): Chuta Nut GmbH, Hans-Lorenser-Str. 20, 89079 Ulm, Deutschland (zuvor Verfahrensdaten von JatroSolutions GmbH; Übernahme durch Chuta Nut GmbH im Oktober 2022). Der Antrag betraf Änderungen der Verwendungsbedingungen und Spezifikationen nach Verordnung (EU) 2015/2283.
Das NDA-Panel hat in Safety of changes in the conditions of use and the specifications of edible Jatropha curcas L. (Chuta) as a novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283 (EFSA Journal 2025;23:e9706, DOI 10.2903/j.efsa.2025.9706), angenommen am 29. September 2025, das NF (Kerne, Mehl, Paste) unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen und Spezifikationen als sicher eingestuft.
2. Was hat die EFSA (e9706) festgestellt — Sicherheit, kein Claim
Laut NDA-Gutachten sind Kerne, Mehl und Paste der essbaren Sorte von Jatropha curcas L. unter den neuen Verwendungsbedingungen und der aktualisierten Spezifikation sicher. Historisch ist die zentrale Gefahr Phorbolester (PE). Im konservativen MoE-Szenario lag der niedrigste Margin of Exposure bei etwa 190; bei dieser Größenordnung bestand keine Genotoxizitätsbedenken — daher keine Sicherheitsbedenken für die neuen Formen und Mengen.
Die NDA-Bewertung betrifft die Sicherheit der Änderungen. Die Verordnung 2026/1378 ist der Akt, der die Liste ändert und den Markt unter den neuen Bedingungen öffnet. Wissenschaftliches Gutachten ≠ Marktentscheidung.
3. Kategorien, Formen und Höchstwerte
Akt 2026/1378 hebt die Höchstwerte in zuvor zugelassenen Kategorien von 5 g/100 g auf 30 g/100 g an und fügt die Formen Mehl und Paste hinzu (beide: 100 % gemahlene Kerne). Die Snack-Kategorie wird präzisiert: Kerne als solche oder verarbeitete ganze Kerne als Snack (z. B. geröstet, kandiert, gesalzen oder ähnlich), einschließlich Mischungen mit anderen Nüssen, Samen und/oder Trockenfrüchten.
| Kategorie / Form | Höchstwert / Bedingung |
|---|---|
| Getreideriegel | 30 g/100 g |
| Frühstückscerealien | 30 g/100 g |
| Trockenfrüchte | 30 g/100 g |
| Kerne als Snack / Mischungen (geröstet, kandiert, gesalzen oder ähnlich; mit anderen Nüssen, Samen, Trockenfrucht) | Gemäß Anhangsbedingungen (Kerne als solche oder verarbeitete ganze Kerne) |
| Form: Mehl (flour) | 100 % gemahlene Kerne — Form des NF |
| Form: Paste | 100 % gemahlene Kerne — Form des NF |
| Nahrungsergänzungsmittel | Nicht im Anhang — nicht zugelassen |
Was das auf dem Etikett bedeutet: die amtliche Bezeichnung lautet „Kerne der essbaren Sorte von Jatropha curcas L.“ / „kernels from edible Jatropha curcas L.“ — der Handelsname Chuta ersetzt nicht die Bezeichnung der Unionsliste.
4. Spezifikation (Anhang Tabelle 2) und PE-Kontrolle
Beschreibung: Samen reifer Früchte der essbaren Sorte, die Kerne mit nicht nachweisbaren Phorbolestern liefern; Reinigung/Entspelzen → Trocknung → Reinigung → mechanisches Schälen → hydrothermische Behandlung (> 120 °C für 40 Minuten) zur Verringerung von Antinährstoffen und mikrobieller Belastung.
Essbare und nicht essbare Sorten sind phänotypisch nicht unterscheidbar — nur die essbare Sorte ist zulässig; analytische Chargenkontrollen sind verpflichtend. Probenahme (Tabelle A): fünf Laborproben aus dem Aggregat; validierte UHPLC-UV-MS; alle fünf müssen nicht nachweisbare PE zeigen, bevor weiterverarbeitet wird. Limit: PE ≤ 0,75 μg TPA-Äq./g Kern (LOD).
Zusammensetzung: Feuchte ≤ 3 %; Gesamtfett 54–64 % (zuvor 54–61 %); Gesamtprotein 21–32 %; Gesamtfaser 6–10 %; Asche 3–5 %. Metalle: Pb ≤ 0,20 mg/kg; Cd ≤ 0,20 mg/kg. Summe Aflatoxine B1+B2+G1+G2 ≤ 4,0 μg/kg. Mikrobiologie u. a.: TAMC ≤ 1000 KBE/g; Hefe/Schimmel ≤ 100 KBE/g; Enterobacteriaceae ≤ 10 KBE/g; Salmonella — Abwesenheit in 25 g; L. monocytogenes ≤ 100 KBE/g.
5. Datenschutz für erweiterte Verwendungen (14.07.2026–14.07.2031)
Nach den Artikeln 26 und 27 der Verordnung (EU) 2015/2283 hat die Kommission einen fünfjährigen Datenschutz für die erweiterten Verwendungsbedingungen gewährt. Begünstigter: Chuta Nut GmbH. Zeitraum: vom 14. Juli 2026 bis 14. Juli 2031.
Geschützt sind u. a. Produktionsprozess-, Zusammensetzungs-, Ernährungs- und toxikologische Daten — wie in den Artikeln 2–3 des Akts 2026/1378. In diesem Zeitraum darf nur Chuta Nut GmbH dieses NF unter den erweiterten Verwendungsbedingungen in der Union in Verkehr bringen, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält eine Zulassung ohne Rückgriff auf die geschützten Daten oder mit Zustimmung. Das ist verfahrenstechnischer Datenschutz, keine absolute Ausschließlichkeit der gesamten Kategorie „Jatropha-Kerne“ jenseits dieses Eintrags.
6. Novel-Food-Zulassung ≠ Health Claim
Die Verordnung 2026/1378 gibt keine Grundlage für gesundheitsbezogene Angaben, „Superfood“-Sprache oder Nährstoffquellen-Claims im Claimsinn. Der Novel-Food-Status sperrt nicht automatisch jeden Claim — ist aber selbst keine Claim-Grundlage. Jede solche Angabe braucht eine eigene Rechtsgrundlage nach Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.
7. Polen: GIS nach Änderung der Unionsliste
Die Änderung der Unionsliste öffnet den Markt unter den neuen Bedingungen in der EU. Eine Meldung an den Hauptinspektor für Sanitätswesen (GIS) ist keine zusätzliche Novel-Food-Zulassung. Es handelt sich um eine separate Pflicht im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen eines konkreten Produkts auf dem polnischen Markt — soweit nationale Vorschriften sie verlangen.
Das Produkt muss dem Eintrag entsprechen: Listenbezeichnung, Kategorie und Höchstwerte, Form (Kerne / Mehl / Paste), Spezifikationskonformität (einschließlich PE und Hydrothermie). Auf einem PL-Etikett ist die amtliche Bezeichnung zu verwenden — kein Marketingname anstelle der Listenbezeichnung. Dieses NF ist im Anhang nicht für Nahrungsergänzungsmittel gelistet.
8. Bedingungen für die Konformität mit dem Eintrag
- Akt und Liste — Grundlage ist 2026/1378 zur Änderung von 2017/2470; Erstmalszulassung: 2022/965; erweiterte Bedingungen ab 14.07.2026.
- Name — Listenbezeichnung „Kerne der essbaren Sorte von Jatropha curcas L.“ / „kernels from edible Jatropha curcas L.“.
- Kategorien und Formen — Riegel, Cerealien, Trockenfrucht bis 30 g/100 g; Snack-Kerne; Mehl- und Pasteformen (100 % gemahlene Kerne). Keine NEM im Anhang.
- PE-Kontrolle — 5 Laborproben; UHPLC-UV-MS; alle nicht nachweisbar (LOD 0,75 μg TPA-Äq./g); nur essbare Sorte.
- Prozess — Hydrothermie >120 °C für 40 min laut Spezifikation (Antinährstoffe / Mikro).
- Datenschutz — erweiterte Verwendungen: Chuta Nut GmbH bis 14.07.2031; ein späterer Antragsteller kann eine eigene Zulassung auf unabhängigen Daten oder mit Zustimmung erhalten.
- Claims — der Novel-Food-Akt ist keine Grundlage für Health Claims (1924/2006).
- GIS (PL) — die Meldung eines konkreten Produkts bleibt eine separate nationale Pflicht, keine zweite Novel-Food-Zulassung.
Fazit
Akt 2026/1378 erweitert die Verwendungsbedingungen der bereits zugelassenen Kerne der essbaren Sorte von Jatropha curcas L.: Mehl und Paste, Höchstwerte bis 30 g/100 g, Fett 54–64 %, mit operativer PE-Kontrolle und Ausschließlichkeit der erweiterten Verwendungen zugunsten Chuta Nut GmbH bis 14. Juli 2031. Das EFSA-Gutachten e9706 hat die Sicherheit bewertet; die Kommission öffnet den Markt. Das ist keine neue Zutatklasse, keine NEM-Kategorie und keine Grundlage für Health Claims. GIS bleibt eine separate nationale Pflicht, soweit anwendbar.
Primärquellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1378 der Kommission — Dokument 32026R1378; ELI eli/reg_impl/2026/1378/oj. Änderung der Verwendungsbedingungen und Spezifikationen für Jatropha curcas L. (edible variety) kernels; erweiterte Bedingungen ab 14.07.2026; Datenschutz bis 14.07.2031.
- EFSA NDA Panel. Safety of changes in the conditions of use and the specifications of edible Jatropha curcas L. (Chuta) as a novel food… EFSA Journal 2025;23:e9706. DOI: 10.2903/j.efsa.2025.9706 — Gutachten angenommen 29.09.2025; Sicherheit von Kernen, Mehl und Paste unter den vorgeschlagenen Bedingungen.
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/965 der Kommission — Erstmalszulassung der Kerne der essbaren Sorte von Jatropha curcas L.
- Verordnung (EU) 2015/2283 — neuartige Lebensmittel; Art. 26/27 Datenschutz.
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 — Unionsliste neuartiger Lebensmittel.
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 — nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben.