Am 5. Oktober 2026 erschien die Stellungnahme des NDA-Gremiums Safety of frozen paste from blanched, whole migratory locust (Locusta migratoria) as a novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283, EFSA Journal 2026;24(10), doi:10.2903/j.efsa.2026.10317. Crossref verzeichnet die Erstellung am selben Tag um 09:30 UTC. Der Text ist eine wissenschaftliche Stellungnahme auf Ersuchen der Kommission. Er ist keine Verordnung und ändert die Unionsliste nicht.
Rohstoff sind gezüchtete subadulte Tiere. Sie werden blanchiert, nass zu einer Paste vermahlen, verpackt und gefroren gelagert. Hauptbestandteile sind Wasser, Proteine, Fette und Ballaststoffe einschliesslich Chitin. Stabilität sieht das Gremium nicht als Problem, solange die Charge die Spezifikation über die Haltbarkeit hält. Kontaminanten folgen dem Futter.
Die einzige Zusammensetzungszahl im hinterlegten Abstract ist Protein: 13,8–14,8 g/100 g mit dem Faktor 6,25. Das Gremium sagt, der wahre Proteingehalt liege niedriger, weil Chitin Nicht-Protein-Stickstoff liefert. Diesen Faktor überträgt man nicht auf eine nährwertbezogene Angabe und nicht auf den Vergleich mit einem bereits zugelassenen Pulver.
Paste und bereits zugelassene Formen
| Punkt | Formen von 2021 | Paste in e10317 |
|---|---|---|
| Rechtsakt | Durchführungsverordnung (EU) 2021/1975 nach 10.2903/j.efsa.2021.6667 (2. Juli 2021) | NDA-Stellungnahme vom 5. Oktober 2026, Band 24, Heft 10. Noch kein Änderungsakt. |
| Form | Gefroren, getrocknet und Pulver aus Locusta migratoria | Gefrorene Paste aus blanchierten ganzen subadulten Tieren, nass vermahlen |
| Protein im Abstract | Nicht Gegenstand dieser Notiz | 13,8–14,8 g/100 g bei N×6,25; Chitin überhöht den Wert |
| Schluss | Sicher bei den bewerteten Verwendungen; Grundlage des Eintrags | Sicher bei den beantragten Verwendungen und Mengen; Verzehr ist ernährungsphysiologisch nicht nachteilig |
| Allergenität | Primäre Sensibilisierung und Kreuzreaktion; 2021/1975 ohne gesonderten Hinweis auf primäre Sensibilisierung | Primäre Sensibilisierung auf L.-migratoria-Proteine; Reaktionen bei Allergie gegen Krebstiere, Milben und Weichtiere; Futtermittelallergene können bleiben |
| Folge für den Unternehmer | Eintrag in der Unionsliste mit Kennzeichnungsbedingungen des Akts | Bis zur Änderung von 2017/2470 ist die Paste nicht derselbe Stoff wie die Formen aus 2021/1975 |
Verwendungsmengen aus den Dossier-Tabellen stehen nicht im Crossref-Abstract. Der Volltext bei Wiley war bei der Abfassung nicht maschinenlesbar. Dosen, die der Abstract nicht nennt, stehen hier nicht. Der Unternehmer liest die Tabellen der Stellungnahme, bevor er eine Rezeptur mit dem Antrag abgleicht.
Glossar
- Neuartiges Lebensmittel
- Lebensmittel nach der Verordnung (EU) 2015/2283. Das Inverkehrbringen braucht eine Zulassung und einen Eintrag in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470. Eine EFSA-Stellungnahme ersetzt den Eintrag nicht.
- Locusta migratoria
- Wanderheuschrecke. Gefrorene, getrocknete und Pulverformen stehen nach der Verordnung 2021/1975 bereits auf der Liste. Paste aus blanchierten ganzen Tieren ist ein eigener Gegenstand der Stellungnahme e10317.
- N×6,25
- Umrechnungsfaktor Stickstoff zu Protein im Abstract. Mit Chitin überhöht er das echte Protein. Er ist ohne eigene Prüfung kein Wert für eine Angabe nach der Verordnung 1169/2011.
Was mit der Stellungnahme zu tun ist
- Prüfen, ob die Charge gefrorene Paste aus blanchierten ganzen subadulten Tieren ist oder eine Form, die die Verordnung 2021/1975 bereits listet. Andere Form, anderer Status.
- Protein auf dem Etikett nicht nur deshalb mit 6,25 rechnen, weil das Gremium das getan hat. Der Abstract sagt, Chitin überhöhe 13,8–14,8 g/100 g.
- Den Satz zur Sicherheit bei den beantragten Verwendungen nicht als Zulassung lesen. Den Eintrag in 2017/2470 schreibt die Kommission.
- Futter und Allergene in der Unterlage lassen: Krebstiere, Milben, Weichtiere und primäre Sensibilisierung. Das ist keine gesundheitsbezogene Angabe.
- Die Paste nicht wie eine gewöhnliche Ergänzungsmittelzutat notifizieren. Bis zur Listenänderung gilt der Weg der Verordnung 2015/2283.
Quellen
EFSA-Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA), Turck u. a., Safety of frozen paste from blanched, whole migratory locust (Locusta migratoria) as a novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283, EFSA Journal 2026;24(10), veröffentlicht am 5. Oktober 2026, doi:10.2903/j.efsa.2026.10317. Frühere Stellungnahme zu gefrorenen, getrockneten und Pulverformen: doi:10.2903/j.efsa.2021.6667. Durchführungsverordnung (EU) 2021/1975. Verordnung (EU) 2015/2283. Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470.
Der Text ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Entitäten: Supplemental.pl ist die Kanzlei; FOODLAW.ai sind die Werkzeuge; C.L.A.I.M.S. durchsucht 2318 Angaben (2078 on-hold SANCO/11074/2013 plus 240 aus der Verordnung 432/2012) und ist kein Register der Kommission.