Lebensmittelenzyme · EFSA · 8. Oktober 2026
Arabinofuranosidase NZYM-GV: keine Sicherheitsbedenken beim Zucker, kein Listeneintrag
Am 8. Oktober 2026 veröffentlichte das EFSA Journal die FEZ-Stellungnahme zur Erweiterung der Verwendung von nicht-reduzierender α-L-Arabinofuranosidase aus dem genetisch veränderten Stamm Trichoderma reesei NZYM-GV (doi:10.2903/j.efsa.2026.10340, Antragsteller Novozymes A/S). Angenommen wurde sie am 9. September 2026. Das ist die Risikobewertung eines Präparats in einem zusätzlichen Verfahren, keine Zulassung und keine Karte für ein Melasse-Ergänzungsmittel.
Dasselbe Enzym hatte das Gremium im März 2022 bewertet (doi:10.2903/j.efsa.2022.7173, EC 3.2.1.55), für die Getreidebehandlung zur Stärke- und Glutenfraktion. TOS sollte durch Waschen und Reinigung entfernt werden, eine Exposition wurde nicht berechnet. Der NOAEL aus der 90-Tage-Studie an Ratten lag bei 1116 mg TOS/kg KG/Tag, der höchsten geprüften Dosis. Die neue Stellungnahme öffnet keinen neuen Stamm. Sie ergänzt die Vermahlung von Zuckerrübe und Zuckerrohr, zusammen mit Cellulasen und Endo-1,4-β-Xylanasen, bis 1,1 mg TOS je Kilogramm Rohstoff.
Stellungnahme und Listeneintrag
| Punkt | Was e10340 sagt | Was daraus nicht folgt |
|---|---|---|
| Identität | α-L-Arabinofuranosidase, EC 3.2.1.55, GVO T. reesei NZYM-GV, Novozymes A/S. Die Bewertung von 2022 sah keine Bedenken aus der gentechnischen Veränderung; das Präparat war frei von lebensfähigen Zellen und DNA des Produktionsorganismus. | Übertragung auf Cellulase NZYM-FS (e10331) oder einen anderen Novozymes-Code. |
| Umfang 2026 | Erweiterung: Rüben- und Rohrmahlung, bis 1,1 mg TOS/kg Rohstoff, weniger Saccharoseverlust in der Bagasse. | Bäckerei, Saft oder ein Ergänzungsmittel, das in dieser Erweiterung nicht steht. |
| Rückstand | TOS geht nicht in kristallisierten Raffinadezucker über und bleibt in der Melasse. Das Enzym gilt bei raffiniertem und unraffiniertem Zucker als inaktiviert. | Der Satz, Melasse im Ergänzungsmittel sei frei von diesem TOS. |
| Exposition | Gerechnet über unraffinierten Zucker, 51 Erhebungen, 27 Länder. Höchstens 0,009 mg TOS/kg KG/Tag (95. Perzentil, Kinder 3–9 Jahre). Erwachsene bis 0,002 mg/kg KG/Tag am 95. Perzentil. | Lesen als Dosis eines Ergänzungsmittels oder als NRV. |
| Toxizität | NOAEL 1116 mg TOS/kg KG/Tag (2022). MoE mindestens 124000. | „124000-mal sicherer“ auf der Kennzeichnung. |
| Rechtsstatus | Wissenschaftliche Stellungnahme vom 8. Oktober 2026. | Eintrag in die Unionsliste nach Verordnung 1332/2008. Bis zu einem Kommissionsakt bleibt Art. 17 der Übergangsweg. |
Glossar
- TOS
- Total Organic Solids. Nenner der Exposition in e10340, keine Dosis auf dem Ergänzungsmittel.
- MoE
- Margin of Exposure, hier mindestens 124000 (1116 / 0,009).
- Verordnung 1332/2008
- Verordnung über Lebensmittelenzyme. Die rechtmäßige Verwendung hängt von der Unionsliste und bis zu deren vollem Betrieb von Art. 17 ab.
Was mit der Stellungnahme zu tun ist
- Spezifikation gegen Stamm NZYM-GV, EC 3.2.1.55 und Novozymes A/S prüfen. Ein anderer Code ist ein anderes Dossier.
- Beim Getreideverfahren von 2022 und bei der Rüben- und Rohrmahlung vom 8. Oktober 2026 bleiben. Saft, Bier oder Kapsel nicht hinzudichten.
- Steht Melasse oder unraffinierter Zucker in der Rezeptur, den Lieferanten nach TOS-Rückstand fragen. Fehlender Übergang in Kristallzucker beantwortet das nicht.
- MoE 124000 nicht als zulässige Dosis zitieren. Prozesssicherheit ist keine Angabe nach Verordnung 1924/2006.
- Rückverfolgbarkeit nach Art. 18 der Verordnung 178/2002 halten und den Stand gegenüber Art. 17 der Verordnung 1332/2008 klären. Die Veröffentlichung schließt diesen Weg nicht.
Quellen
EFSA-Gremium für Lebensmittelenzyme (FEZ), Safety evaluation of an extension of use of the food enzyme non-reducing end α-l-arabinofuranosidase from the genetically modified Trichoderma reesei strain NZYM-GV, EFSA Journal, 8. Oktober 2026, angenommen am 9. September 2026, doi:10.2903/j.efsa.2026.10340. Publikationsliste: efsa.europa.eu/en/publications. Ausgangsstellungnahme: EFSA Journal 2022;20(3):7173, doi:10.2903/j.efsa.2022.7173. Zahlen der Erweiterung: Cibum, 8. Oktober 2026. Verordnungen (EG) Nr. 1332/2008, 1331/2008 und 178/2002.
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