Bevor Sie eine Angabe auf Ihre Verpackung schreiben, müssen Sie verstehen, was die EFSA als glaubwürdig anerkennt und was sie ablehnen wird. Forschung zu Omega-3 und Telomeren, der Einfluss von Vitamin B12 auf die Muskelregeneration und die Frage, ob das biologische Alter tatsächlich gemessen werden kann – all das hat seinen Platz in den Vorschriften, aber nicht unbedingt dort, wo Sie ihn vermuten.

Warum das biologische Alter nicht dasselbe ist wie Angaben zum Alter

Die Verordnung 1924/2006 verbietet ausdrücklich Angaben, wonach ein Produkt „die Alterung verlangsamt“ oder „das biologische Alter senkt“. Das ist keine Frage der Unehrlichkeit, sondern schlicht eine zu allgemeine Formulierung. Das biologische Alter ist ein wissenschaftliches Konstrukt, das auf Epigenetik, der Verkürzung von Telomeren und mitochondrialen Markern beruht. Für das Lebensmittelrecht zählen jedoch konkrete, messbare Auswirkungen auf konkrete Körperfunktionen.

Die Studien aus dem Jahr 2026, insbesondere zu Omega-3 und der Telomerlänge, zeigen wissenschaftlich interessante Korrelationen. Das Problem: Die EFSA verlangt nicht nur eine Korrelation, sondern Kausalität. Sie müssen also nicht nur nachweisen, dass Omega-3 die Telomerlänge beeinflusst, sondern auch, dass sich dieser Einfluss tatsächlich in einer messbaren Veränderung der biologischen Funktion niederschlägt – etwa in einer schnelleren Muskelregeneration oder einer besseren aeroben Leistungsfähigkeit.

  • Angabe „unterstützt den natürlichen Regenerationsprozess“ – wird voraussichtlich akzeptiert
  • Angabe „senkt das biologische Alter“ – wird nicht akzeptiert
  • Angabe „unterstützt die Muskelfunktion durch Einfluss auf die Mitochondrien“ – kann mit entsprechenden Studien akzeptiert werden
  • Angabe „verlangsamt die Alterung“ – wird niemals akzeptiert

Expertenrat: In der Praxis verwechseln Hersteller häufig „Biomarker der Alterung“ mit „biologischer Funktion“. Die EFSA wird keine Angabe akzeptieren, die ausschließlich auf Veränderungen von Telomeren oder der Genexpression beruht. Sie müssen zeigen, dass die Veränderung eines Biomarkers tatsächlich etwas beeinflusst, das ein Patient oder Sportler spüren und messen kann – eine schnellere Regeneration, eine bessere Leistungsfähigkeit oder weniger Ermüdung.

Omega-3 und sportliche Leistungsfähigkeit: Was die Vorschriften sagen

Für Omega-3 (EPA und DHA) gibt es bereits zugelassene Angaben im Register der Europäischen Kommission. Omega-3 kann die Herzfunktion und die Gehirnfunktion unterstützen sowie den Blutdruck beeinflussen. Aber kann Omega-3 die sportliche Leistungsfähigkeit unterstützen? Hier wird es interessant.

Die Forschung aus dem Jahr 2026 zeigt, dass EPA und DHA die Muskelentzündung nach dem Training (DOMS – Delayed Onset Muscle Soreness) beeinflussen und die Regeneration beschleunigen können. Das ist keine neue Angabe, aber neue Studien können die Belege für bereits zugelassene Angaben stärken. Das Problem: Sie müssen exakt dieselben Studienbedingungen (Dosis, Dauer, Population) verwenden, die die EFSA zuvor zugrunde gelegt hat.

Wenn Ihre Studie eine andere EPA-/DHA-Dosis oder eine andere Gruppe untersucht (z. B. Ausdauersportler statt Kraftsportler), wird die neue Angabe als eigenständige Angabe behandelt und benötigt eine eigene Zulassung. Das bedeutet: Selbst wenn Sie hervorragende Daten haben, dürfen Sie eine bestehende Angabe nicht automatisch auf eine neue Population ausweiten.

  • Zugelassen: Omega-3 unterstützt die Herzfunktion und den Blutdruck
  • Zugelassen: Omega-3 unterstützt die Gehirnfunktion
  • Nicht zugelassen: Omega-3 verbessert die sportliche Leistungsfähigkeit
  • Möglich (mit neuen Studien): Omega-3 unterstützt die Muskelregeneration nach dem Training – dies erfordert jedoch einen gesonderten Antrag bei der EFSA

Vitamin B12 bei Sportlern: Regeneration im Vergleich zur Leistung

Für B12 gibt es eine zugelassene Angabe: B12 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei und verringert Müdigkeit und Ermüdung. Das ist eine unkomplizierte Angabe, doch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln für Sportler begehen einen häufigen Fehler: Sie behaupten, B12 „verbessere die Leistungsfähigkeit“ oder „erhöhe die Energie fürs Training“.

Der Unterschied ist subtil, aber rechtlich bedeutsam. Eine Verringerung der Ermüdung betrifft eine allgemeine Körperfunktion. Eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit ist eine Angabe zur körperlichen Leistungsfähigkeit und erfordert spezifische Belege. Die Sanitätsbehörden unterscheiden zwischen diesen Kategorien und können den Rückruf eines Produkts anordnen, wenn der Hersteller den zugelassenen Rahmen überschritten hat.

Die Forschung aus dem Jahr 2026 könnte zeigen, dass B12 die Muskelregeneration durch Unterstützung der Proteinsynthese oder der mitochondrialen Funktion beeinflusst. Das ist vielversprechend, aber auch hier müssen Sie Kausalität und nicht nur Korrelation nachweisen. Wenn Sie eine neue Angabe wünschen, müssen Sie sich auf ein langwieriges Zulassungsverfahren durch die EFSA einstellen – mindestens 18–24 Monate.

  • B12 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei – zugelassen
  • B12 trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei – zugelassen
  • B12 verbessert die sportliche Leistungsfähigkeit – nicht zugelassen
  • B12 unterstützt die Muskelregeneration – erfordert eine neue Zulassung

Expertenrat: Sportler mit einem B12-Mangel werden nach einer Supplementierung tatsächlich eine bessere Leistungsfähigkeit feststellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie dies als Angabe kommunizieren dürfen. Eine Angabe muss für die gesamte Zielpopulation glaubwürdig sein, nicht nur für Menschen mit einem Mangel. Dies ist ein zentraler Unterschied, den das Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) sehr genau prüft.

Das Verfahren zur Zulassung neuer Angaben: praktische Schritte

Wenn Sie neue Forschung aus dem Jahr 2026 haben und eine neue Angabe zulassen lassen möchten, läuft das Verfahren wie folgt ab. Zunächst müssen Sie einen Antrag an die Europäische Kommission vorbereiten, der eine vollständige wissenschaftliche Dokumentation enthält – alle Studien, Metaanalysen und eine Bewertung des Verzerrungsrisikos (Bias).

  • Schritt 1: Erstellen Sie eine vollständige wissenschaftliche Dokumentation (für eine ernsthafte Angabe mindestens 50–100 Seiten)
  • Schritt 2: Reichen Sie den Antrag bei der Europäischen Kommission ein (NDIN-Formular – Notification of a Claim)
  • Schritt 3: Die Kommission leitet den Antrag an die EFSA weiter (in der Regel innerhalb von 30 Tagen)
  • Schritt 4: Die EFSA bewertet den Antrag (6–12 Monate für gewöhnliche Angaben, bis zu 24 Monate für komplexe Angaben)
  • Schritt 5: Die EFSA erlässt eine wissenschaftliche Stellungnahme
  • Schritt 6: Die Europäische Kommission erlässt eine Verordnung (sie kann die Angabe zulassen, ablehnen oder zusätzliche Studien verlangen)
  • Schritt 7: Die Angabe wird im Register veröffentlicht (wenn sie zugelassen ist) – danach dürfen Sie sie in der EU verwenden

Das gesamte Verfahren dauert 18–36 Monate. Die Kosten? Die Vorbereitung der Dokumentation durch Spezialisten kostet 20.000–50.000 PLN, Verwaltungsgebühren weitere 5.000–15.000 PLN. Wenn die EFSA Ihre wissenschaftliche Stellungnahme ablehnt, können Sie Rechtsmittel einlegen; das bedeutet jedoch weitere 6–12 Monate und zusätzliche Kosten.

Die Praxis zeigt, dass Hersteller sich oft nicht ausreichend auf dieses Verfahren vorbereiten. Sie nehmen ein oder zwei Studien und gehen davon aus, dass dies genügt. Die EFSA wird nach Lücken in der Evidenz, Interessenkonflikten (wurde die Forschung vom Hersteller finanziert?) und der Konsistenz der Ergebnisse zwischen verschiedenen Studien suchen.

Die häufigsten Fehler bei gesundheitsbezogenen Angaben für Sportler

  • Fehler 1: Verwechslung von Biomarkern und biologischer Funktion. Eine Veränderung der Telomere ≠ eine Veränderung der Leistungsfähigkeit
  • Fehler 2: Ausweitung einer zugelassenen Angabe auf eine neue Population (z. B. von der Allgemeinbevölkerung auf Sportler) ohne neue Zulassung
  • Fehler 3: Verwendung von Wörtern wie „verbessert“, „erhöht“ und „steigert“ statt „unterstützt“ – dadurch kann sich die Kategorie der Angabe ändern
  • Fehler 4: Verlassen auf eine einzige Studie. Die EFSA erwartet mindestens 2–3 hochwertige Studien, vorzugsweise von verschiedenen Forschungsteams
  • Fehler 5: Ignorieren von Interessenkonflikten. Wenn der Hersteller die Studie finanziert, wird die EFSA skeptischer sein
  • Fehler 6: Zu allgemeine Formulierung der Angabe („unterstützt die Gesundheit“) statt einer konkreten Angabe („unterstützt die Muskelfunktion“)
  • Fehler 7: Nicht vorher prüfen, ob eine ähnliche Angabe bereits im Register vorhanden ist – möglicherweise dürfen Sie sie ohne neue Zulassung verwenden

Das Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) kontrolliert regelmäßig die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln für Sportler und stellt häufig Angaben fest, die den zugelassenen Rahmen überschreiten. Sanktionen? Wiederaufnahme von Verwaltungsverfahren, Geldbußen bis zu 100.000 PLN, eine Anordnung zur Änderung der Verpackung und in manchen Fällen der Rückruf des Produkts.

So bereiten Sie die Dokumentation für die Zulassung einer neuen Angabe vor

Wenn Sie wirklich eine neue, auf Forschung aus dem Jahr 2026 beruhende Angabe zulassen lassen möchten, müssen Sie wissen, was die EFSA prüfen wird. Es geht nicht einfach darum, dass eine Studie einen Effekt zeigt. Entscheidend ist, wie die Studie durchgeführt wurde und ob die Ergebnisse glaubwürdig sind.

  • Bewertung des Verzerrungsrisikos (Risk of Bias): War die Studie verblindet? Gab es eine Placebo-Kontrolle? Waren die Analysen vorab festgelegt?
  • Stichprobengröße: Eine kleine Gruppe (n<30) wird misstrauisch betrachtet. Für Studien zur sportlichen Leistungsfähigkeit erwartet die EFSA mindestens 50–100 Teilnehmer
  • Dauer: Eine zweiwöchige Studie ist weniger glaubwürdig als eine zwölfwöchige
  • Messungen: Haben Sie tatsächlich das gemessen, was Sie behaupten möchten? (z. B. VO2max und nicht nur die subjektiv empfundene Ermüdung)
  • Replikation: Werden die Ergebnisse in anderen Studien bestätigt? Haben andere Forschungsteams ähnliche Resultate erzielt?
  • Mechanismus: Können Sie erklären, WIE der Stoff die Funktion beeinflusst? (z. B. EPA beeinflusst Entzündung → schnellere Regeneration)

Beginnen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Dokumentation mit einer systematischen Literaturübersicht (systematic review). Das ist keine Option: Die EFSA verlangt dies für jede ernsthafte Angabe. Die Übersicht muss nach den PRISMA-Standards durchgeführt und veröffentlicht oder als Bericht verfügbar sein.

Expertenrat: Hersteller glauben häufig, es reiche aus, der EFSA Kopien von Studien zu schicken. Das stimmt nicht. Sie müssen jede Studie detailliert analysieren – wie sie durchgeführt wurde, welche Ergebnisse sie hatte und ob sich diese auf die gesamte Zielpopulation übertragen lassen. Dafür braucht es Experten wie Biochemiker, Statistiker und Spezialisten für Forschungsmethodik. Wenn Sie an dieser Stelle sparen, wird Ihr Antrag abgelehnt.

Das Register zugelassener Angaben: Was Sie bereits verwenden können

Bevor Sie einen Antrag auf eine neue Angabe vorbereiten, prüfen Sie das EU Register of Nutrition and Health Claims. Dort finden Sie alle für EPA, DHA, B12 und viele andere Stoffe zugelassenen Angaben. Wenn Ihre Angabe bereits aufgeführt ist, können Sie sie ohne zusätzliche Zulassung verwenden – Sie müssen lediglich die Bedingungen erfüllen (z. B. den Mindestgehalt des Stoffes pro Portion).

Zu den zugelassenen Angaben für Omega-3 (EPA + DHA) gehören unter anderem „unterstützt die Herzfunktion“, „unterstützt die Gehirnfunktion“ und „unterstützt einen normalen Blutdruck“. Für B12 gelten „trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“, „trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei“ und „trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei“. Für viele Stoffe gibt es außerdem Angaben für Kinder, die speziell die Entwicklung von Kindern betreffen.

Wichtig: Angaben im Register dürfen in der gesamten EU verwendet werden, aber Sie müssen alle Bedingungen erfüllen. Wenn auf dem Etikett steht „unterstützt die Gehirnfunktion dank DHA“, Ihr Produkt aber nur 50 mg DHA enthält (statt der erforderlichen Mindestmenge), ist die Angabe rechtswidrig. Das UOKiK wird dies prüfen.

  • Prüfen Sie das EU-Register: https://ec.europa.eu/food/safety/labelling_nutrition/claims/register/public/ (Informationslink)
  • Finden Sie die in Ihrem Produkt enthaltenen Stoffe
  • Lesen Sie die Bedingungen der Angabe sorgfältig (Mindestgehalt, Zielgruppe, Nutzungsbedingungen)
  • Prüfen Sie, ob Ihr Produkt alle Bedingungen erfüllt
  • Wenn dies der Fall ist, dürfen Sie die Angabe verwenden
  • Wenn nicht, formulieren Sie entweder das Produkt neu oder verwenden Sie die Angabe nicht
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