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„Lex Szarlatan“ (UD207): Ist ein vollständiges Verbot unkonventioneller Medizin der beste Schutz für Patienten?

Der Gesetzentwurf UD207 („lex szarlatan“) soll Patienten vor den Gefahren unkonventioneller Medizin schützen. Statt einer präzisen Regulierung schlägt er jedoch ein nahezu vollständiges Verbot vor. Wird dies die Sicherheit wirklich erhöhen – oder die Praktiken lediglich in den Untergrund drängen?

Was sind die wichtigsten Bedenken gegen den Gesetzentwurf UD207?

  • Zu weit gefasste Definition der „therapeutischen Tätigkeit“: Die fehlende präzise Abgrenzung zwischen Medizin, Wellness und alltäglichen gesundheitsfördernden Praktiken bedeutet, dass legale und gesellschaftlich akzeptierte Tätigkeiten wie Ernährungsberatung, von einem Trainer empfohlene Supplementierung, Atemübungen oder Meditation unter die Strafbarkeit fallen könnten.
  • Konfliktgefahr mit höherrangigem Recht: Die vorgeschlagenen Vorschriften könnten sowohl mit der polnischen Verfassung (Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit, Meinungsfreiheit) als auch mit dem EU-Recht über die Dienstleistungsfreiheit und der Regulierung von Produkten an der Schnittstelle (Nahrungsergänzungsmittel, pflanzliche Produkte, Medizinprodukte) kollidieren.
  • Missachtung der Erfahrungen anderer Staaten: Die Schweiz, Deutschland und das Vereinigte Königreich haben nicht das Modell gewählt, „alles zu verbieten, was außerhalb der klassischen akademischen Medizin liegt“. Stattdessen haben sie Systeme der Registrierung, Zertifizierung und Patienteninformation eingeführt und versuchen, Sicherheit mit individueller Autonomie in Einklang zu bringen.

Verbot oder Regulierung? Zwei unterschiedliche Rechtsphilosophien

Internationale Erfahrungen zeigen, dass das Recht auf gesellschaftlich weit verbreitete Phänomene wie unkonventionelle Medizin auf zwei Arten reagieren kann: durch das Verbot und die Kriminalisierung von allem, was nicht in eine enge Definition des „Standards“ passt, oder durch eine abgestufte Regulierung, die nach dem jeweiligen Risiko differenziert.

Der Gesetzentwurf UD207 neigt zum ersten Modell. Ein vollständiges Verbot beseitigt das Phänomen jedoch nicht, sondern verändert nur seinen Ort: Es wandert aus einem regulierten Raum ins Internet, in den Untergrund und in Privatwohnungen, wo Patienten weniger Informationen, weniger Schutz und im Streitfall weniger Beweismittel haben.

Wie könnte eine vernünftige Alternative aussehen?

Ein durchdachtes Regulierungssystem auf drei Säulen wäre einer radikalen Kriminalisierung vorzuziehen:

  1. Risikodifferenzierung der Methoden: Praktiken mit hohem Risiko sollten einer Lizenzpflicht und in Extremfällen Verboten unterliegen. Entspannungstechniken, Meditation oder eine schonende Ernährungsunterstützung könnten dagegen unter vereinfachten Regeln stattfinden, verbunden mit einem klaren Verbot therapeutischer Versprechen.
  2. Starkes Informationsrecht statt Zensur: Entscheidend ist eine präzise Regelung, was einem Patienten wie mitgeteilt werden darf. Statt Aussagen über „Unterstützung“ oder „Wohlbefinden“ zu verbieten, sollte sich der Gesetzgeber auf das Verbot konzentrieren, den Ersatz einer medizinischen Behandlung nahezulegen oder falsche Heilungserwartungen zu wecken.
  3. Bewertungs- und Überprüfungsverfahren: Das Gesetz sollte einen Mechanismus vorsehen, mit dem weit verbreitete Methoden systematisch bewertet werden können, um gefährliche Praktiken von solchen zu unterscheiden, die das Wohlbefinden von Patienten tatsächlich verbessern.

„Lex szarlatan“ in seiner derzeitigen Form – eine Sackgasse

In seiner jetzigen Form ähnelt der Gesetzentwurf UD207 eher einer emotionalen Reaktion auf Marktmissstände als einem Instrument verantwortungsvoller Gesundheitspolitik. Die Kriminalisierung weit gefasster alternativer Praktiken ohne klare Risikodifferenzierung wird:

  • die Verfolgung tatsächlich gefährlicher Betrugsfälle erschweren,
  • die Auslegungsunsicherheit für Strafverfolgungsbehörden und Gerichte erhöhen und
  • möglicherweise die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit staatlicher Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen verletzen.

Häufig gestellte Fragen zu „lex szarlatan“ (UD207)

Was ist der Gesetzentwurf UD207 („lex szarlatan“)?
Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der eine strafrechtliche Verantwortung für die Erbringung von Leistungen medizinischer Art durch Personen ohne ärztliche Befugnis einführt. Kritiker weisen auf zu weit gefasste Definitionen hin, die sogar Ernährungsberater, Personal Trainer oder Yogalehrer erfassen könnten.
Ist „lex szarlatan“ mit der Verfassung und dem EU-Recht vereinbar?
Es bestehen erhebliche Zweifel. Der Entwurf könnte die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit (Artikel 20 und 22 der polnischen Verfassung), die Dienstleistungsfreiheit (AEUV) und das Recht auf Informationen über pflanzliche Produkte und Nahrungsergänzungsmittel verletzen.
Wie regulieren andere Länder unkonventionelle Medizin?
Deutschland, die Schweiz und das Vereinigte Königreich verwenden Modelle der Regulierung und Lizenzierung statt eines Verbots. So können sie die Qualität kontrollieren, ohne Patienten in den grauen Markt zu drängen.
Würde ein vollständiges Verbot die Patientensicherheit tatsächlich erhöhen?
Paradoxerweise könnte es sie verringern. Ein Verbot drängt Praktiken in den Untergrund und außerhalb jeder staatlichen Aufsicht. Besser ist eine risikodifferenzierte Regulierung in Verbindung mit verlässlichen Verbraucherinformationen.

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Warten Sie nicht, bis das Gesetz in Kraft tritt. Schon heute lohnt es sich, Geschäftsmodell und Kommunikation auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden und dem geplanten Recht zu überprüfen.

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