Einleitung
Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (C-386/23) untersagte die Werbung für Kräuter wie Ashwagandha mit gesundheitsbezogenen Angaben und versetzte der Freiheit von Unternehmen im Nahrungsergänzungsmittelsektor einen Schlag. Ist das Verbraucherschutz oder übermäßige Bürokratie? Betrachten wir die Folgen dieses Urteils.
Luxemburg ignoriert den gesunden Menschenverstand
Der Gerichtshof der Europäischen Union zeigte, dass der gesunde Menschenverstand nicht zu seinen Stärken gehört. Das Urteil C-386/23 verbietet Unternehmen Angaben wie „Ashwagandha unterstützt die Energie“ zu verwenden. Das ist absurd – als würde man einer Großmutter verbieten, Lindenblütentee zu empfehlen! Der EuGH schränkt sowohl die Meinungsfreiheit als auch die unternehmerische Freiheit ein.
Richter losgelöst von der Realität
Richter in Luxemburg erlassen Entscheidungen, die von der Realität losgelöst sind. Sie verlangen von kleinen Unternehmen kostspielige Untersuchungen, um zu bestätigen, dass Knoblauch die Immunität unterstützt. Kleine Unternehmen können sich das im Gegensatz zu Konzernen, die von der Situation profitieren, nicht leisten.
Unternehmen in der EU-Falle
Das Urteil belastet Unternehmen. Novel Nutriology verwendete die Angabe „Anti-Stress“ für ein Nahrungsergänzungsmittel mit Safran und Melone; dies war während der Übergangszeit (Artikel 28 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) zulässig – Angaben aus der „Pending“-Liste benötigten bis zur EFSA-Zulassung keine Genehmigung. Das Unternehmen berief sich auf Studien: aus dem Jahr 2017 („Nutrients“) – 77 % der Teilnehmer fühlten sich nach 30 Tagen ruhiger, und aus dem Jahr 2018 („Journal of Functional Foods“) – Melone reduziert Stress nach vier Wochen. Der EuGH ließ diese Übergangszeit außer Acht und verlangte strenge Belege. Spätere Studien, etwa die Metaanalyse von 2019 („Journal of Affective Disorders“) und die Studie von 2020 („Antioxidants“) zur Senkung des Cortisolspiegels durch Melone, wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Was sagt das Recht?
Das EuGH-Urteil verletzt grundlegende Prinzipien. Novel Nutriology durfte die Angabe „Anti-Stress“ während der Übergangszeit verwenden. Der EuGH betonte in der Rechtssache C-162/97 (Nilsson) die Rechtssicherheit. Das Erfordernis zusätzlicher Studien ist unverhältnismäßig und verletzt die wirtschaftliche Freiheit (Artikel 16 der Charta der Grundrechte der EU). Der EGMR stellte in der Rechtssache Backović gegen Serbien (Nr. 2) (2025) fest, dass die Freiheit kommerzieller Meinungsäußerung von Unternehmen nicht auf diese Weise eingeschränkt werden darf.
Schlusswort
Das EuGH-Urteil schadet Unternehmen und Traditionen in der gesamten EU. Sollte die EU die Rechte von Unternehmen stärker achten? Teilen Sie Ihre Meinung und lassen Sie uns über den Schutz der Nahrungsergänzungsmittelbranche sprechen.