Kennzeichnung alkoholfreier Getränke in der EU: Trends und Herausforderungen 2025
Im Jahr 2025 wächst der Markt für alkoholfreie Getränke in Polen rasant. Mit den steigenden Verkaufszahlen nimmt jedoch auch das Kontrollrisiko zu. Eine präzise Kennzeichnung wird zur entscheidenden Herausforderung, um den Vorwurf der Irreführung von Verbrauchern zu vermeiden – insbesondere bei der Angabe „0,0 %“.
Marktdaten (NielsenIQ & Global Stats)
- Polen: Der Marktwert liegt bei knapp 28 Mrd. PLN (April 2024 bis März 2025).
- Volumen: Der Absatz liegt bei etwa 9,7 Mrd. Litern (prognostiziertes Wachstum: 1,7 %).
- Weltweit (LNA-Segment): Der Wert betrug 2024 25,7 Mrd. USD und soll bis 2034 auf 46,5 Mrd. USD steigen (CAGR 6,2 %).
EU-Grenzwerte: Wo endet „Null“?
In der Europäischen Union gelten Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 % ABV (Volumenprozent) als alkoholfrei. Die Marketingangabe „0,0 %“ verlangt jedoch deutlich größere Strenge.
Der Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2022 empfiehlt für „0,0 %“ einen Wert von <0,05 % ABV (nach Rundung) mit verpflichtender Laborbestätigung und betont die niedrigstmöglichen Alkoholwerte. Diese Position wird durch das Briefing des Europäischen Parlaments von 2025 und die Leitlinien von spiritsEUROPE aus dem Jahr 2022 bestätigt.
Fokus Polen: Prüfungen, Kontrollen und Nulltoleranz
In Polen kontrollieren die staatlichen Behörden (IJHARS, Sanepid) die Kennzeichnung rigoros. Im dritten Quartal 2023 wurden folgende Beanstandungen festgestellt:
- 4 % der Partien hinsichtlich der physikalisch-chemischen Parameter (von 99 untersuchten Partien).
- 30,1 % der Partien hinsichtlich der Kennzeichnung (von 123 untersuchten Partien), unter anderem wegen falscher Angaben zur Zusammensetzung oder irreführender Angaben.
Die zentrale Falle: Verordnung 1169/2011
Für die Angabe „0,0 %“ ist eine Laborbestätigung von unter 0,05 % ABV erforderlich. Wichtig ist: Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Anhang XII) legt keine gesonderten Toleranzen für Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 % ABV fest, einschließlich alkoholfreier Getränke.
Die Praxis der polnischen Aufsichtsbehörden ist in diesem Bereich sehr streng: Bei der Angabe „0,0 %“ kann nachweisbarer Alkohol oberhalb der Bestimmungsgrenze der Methode als nicht mit der Deklaration vereinbar gelten und den Vorwurf einer Verfälschung von Lebensmitteln begründen. Selbst Spurenwerte (beispielsweise etwa 0,03 % ABV) können bei einer solchen Angabe problematisch sein.
Technologie: Wie prüfen die Behörden?
Standard für die Überprüfung ist die Gaschromatografie (GC). Diese Methode ist für Hersteller unerbittlich und bietet eine Präzision mit einer Bestimmungsgrenze von etwa 0,01 % ABV. Beispiele für in Laboren eingesetzte Geräte:
- Agilent 6890: Industriestandard für die Gasanalyse.
- Shimadzu GC-2010 Plus: Genauigkeit bis 0,01 %, ideal für Getränkematrizes.
- PerkinElmer Clarus 690: Hohe Präzision in GC/MS-Systemen, Bestimmungsgrenze von <0,01 % für Ethanol.
Fazit: Wenn Ihr Getränk tatsächlich etwa 0,03 % ABV enthält, besteht bei einer „0,0 %“-Kennzeichnung ein hohes Risiko, dass ein mit modernen GC-Geräten ausgestattetes Labor sie beanstandet. Eine sicherere Option ist die Angabe „<0,5 % ABV“.
Beispiele aus Europa
- Tschechien: Die Aufsicht SZPI erwartet bei der Angabe „0,0 %“ keinen nachweisbaren Alkohol und berücksichtigt lediglich die Messunsicherheit (entsprechend den Leitlinien zum Dekret 248/2018 Slg.).
- Niederlande: Die Behörde NVWA kritisiert irreführende Kennzeichnungen von Produkten mit höchstens 0,5 % ABV und verlangt für die Angabe „alkoholfrei“ eine eindeutige Laborbestätigung (Berichte 2024/2025).
Schlussfolgerungen für Hersteller
Bei der Markteinführung eines neuen Getränks müssen GC-Prüfungen bereits in der F&E-Phase Priorität haben und nicht erst nach der Abfüllung erfolgen. Vertrauen in diesem wachsenden Markt entsteht durch Präzision.
Empfehlung: Verwenden Sie sichere Angaben wie „Alkoholgehalt unter 0,5 Vol.-%“ oder – wenn technologische Sicherheit und regelmäßige Prüfungen gewährleistet sind – den Hinweis „<0,05 % ABV, durch GC bestätigt“.
Unsicher bei der Kennzeichnung Ihres Getränks?
Der „NoLo“-Markt (No/Low Alcohol) gehört der Zukunft, doch Kennzeichnungsfehler können den Verlust einer ganzen Charge und hohe Geldstrafen bedeuten. Wenn Sie die Einführung eines neuen Getränks planen oder eine Kontrolle befürchten: